„Gemeindliches Einvernehmen fehlte“
07.02.2012 - HOMBERG
Alt-Bürgermeister Orth zum Tier-Krematorium: Öffentlichkeitswirksamkeit gegeben - Unterstützung durch Fälle im Internet
(aep). So etwas passt nicht in ihre Umgebung, lautete etwas hilflos die Klage der Anwohner des geplanten Tierkrematoriums in Homberg. Hilflos, weil es für die Berücksichtigung dieses Gefühls offenbar keine Verordnung gibt, bekommen die Protestierer zu hören. Doch das stimmt so nicht, meldet sich ein Mann zu Wort, der mit Verordnungen und Gesetzen in kommunalen Angelegenheiten Erfahrungen gemacht hat: Alt-Bürgermeister Volker Orth. Er machte im Internet zwei Veröffentlichungen ausfindig, die der Protestinitiative neue Munition liefern könnten: ein ganz aktuelles Gerichtsurteil gegen Krematorien in Gewerbegebieten und eine Ministeriumsstellungnahme, nach der in so einem Fall die Öffentlichkeit hätte befragt werden müssen.
Für den heutigen CDU-Stadtverordneten Volker Orth ist im Gespräch mit der OZ klar: „Es ist eine Sache mit großer Tragweite. Wenn ich noch im Amt gewesen wäre, wäre das nicht so aus der Hüfte heraus entschieden worden“. Nach Ansicht des früheren Bürgermeisters, der bis zum Wochenende für Wochen nicht in Homberg anwesend war, handelt es sich bei der Genehmigung einer solchen Anlage in der Nähe einer Wohnsiedlung sehr wohl um eine Angelegenheit, bei der die Öffentlichkeit beteiligt werden sollte. Bei einer entsprechenden Anfrage hätte er deshalb „nicht ohne Weiteres“ die Zustimmung gegeben und empfiehlt der Protestinitiative eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht.
In die Entscheidungsfindung hätte nach Orths Ansicht in jedem Fall der Ortsbeirat einbezogen werden müssen. „Wozu haben wir denn sonst einen Ortsbeirat?“ Und außerdem habe der Magistrat grundsätzlich das „gemeindliche Einvernehmen“, so der technische Begriff, herstellen müssen. Bei der Tragweite wäre eine Genehmigung unter Umständen sogar ein Thema für das Parlament gewesen - immerhin habe vor Jahren schon die Ansiedlung des Rewe-Marktes für reichlich Diskussionen gesorgt. Das alles nicht zu tun, sondern nur den Verwaltungsweg zu gehen, sei eine schwere Unterlassung von Bürgermeister Béla Dören gewesen - eine „interne Rechtsverletzung“, meint Volker Orth.
Es habe auch externe Rechtsverletzungen gegeben, meint er und stützt seine Ansichten mit Veröffentlichungen im Internet. So auf eine Abhandlung zum Thema „Tierkrematorium“ aus dem Landratsamt Ludwigsburg, nachdem dort eine interessierte Firma nach den Voraussetzungen einer Genehmigung gefragt habe.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die beiden in Deutschland existierenden Tierkrematorien seien nach der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen (17. BimSchV) genehmigt worden. Diese Verordnung gelte aber seit 2003 nicht mehr für Tierkörper. Und auch die Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) greife „nicht direkt, da sie nur die Einäscherung des menschlichen Leichnams regelt“. Laut fernmündlicher Auskunft beim Umweltministerium kämen laut Landratsamt in Ludwigsburg für das Tierkrematorium zwei Regelungen der „4. BImSchV“ in Betracht, die „wegen der Umweltrelevanz ein aufwendiges Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung“ vorsehen. Mit anderen Worten: In anderen Verwaltungen wird sehr wohl eine öffentliche Beteiligung im Genehmigungsverfahren vorgesehen. Nach Paragraf 10, Absatz 3 im Bundesimmissionsschutzgesetz hätte mindestens eine öffentliche Bekanntmachung passieren müssen, wie im vergangenen Jahr im Kreis Viersen, wo die Firma Infinitas den Bau eines Tierkrematorium beantragte. Die Antragsunterlagen lagen dort vier Wochen lang zur Einsichtnahme aus, Einwendungen konnten bei der Kreisverwaltung geltend gemacht werden.