BAU DER A 49 Homberger Landwirte wollen Widerspruch zum Betretungsrecht aufrecht erhalten
HOMBERG - (gkr). Die Zeichen stehen auf Zwangsmaßnahmen. „Wir empfehlen den Widerspruch gegen das Betretungsrecht der Grundstücke nicht zurückzunehmen“. Das sagten bei einem kurzfristig anberaumten Gespräch die Landwirte Norbert Reinhardt (Haarhausen), Werner Nicklas (Ober-Ofleiden) und Jürgen Hochgrebe (Nieder-Ofleiden).
Mit ihrer Stellungnahme beziehen sie sich auf die Informationsversammlung des DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) im DGH Maulbach am Mittwoch. In dem nichtöffentlichen Teil hatte die DEGES den Wunsch geäußert, dass die Widersprüche gegen das Betreten der Flächen bis zum 12. Dezember zurückgenommen werden, um den Zeitplan des Projektes A 49 nicht zu gefährden. Hintergrund: Um mit Vorarbeiten und Baugrundarbeiten des letzten Teilstückes der A 49 zu beginnen, müssen Grundstücke betreten werden, die im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung liegen. Die drei genannten Landwirte aus Homberg haben dort alle Eigentum.
- STELLUNGNAHME
Andreas Kornmann, Kreislandwirt und Vorsitzender Gebietsagrarausschuss (GAA) Vogelsbergkreis: „Der GAA hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag auch mit der Situation und dem Schreiben vom 17. Oktober 2017 aus dem Landwirtschafts-Ministerium befasst. Es besteht weiter Informationsbedarf, da die Ausführungen nicht vollständig nachvollziehbar sind. Wir erwarten mehr Aufklärung“.
Reinhardt, Nicklas und Hochgrebe machten deutlich, dass sie nicht gegen den Bau der A 49 sind, sich aber in der Vergangenheit „hinter das Licht geführt“ fühlen. „Wir haben das Vertrauen in Absprachen verloren. Bevor kein schriftliches Protokoll der Veranstaltung in Maulbach vorliegt, in dem klar und deutlich die Rechtslage zum Ausdruck kommt, lassen wir uns auf nichts mehr ein“, sagten sie unisono. In diesem Sinne gehe auch der Hinweis an die anderen Grundstückseigentümer.
Denn: Nach wie vor seien die Versprechungen von 2016, wonach die volle Fläche von 63 Hektar der landeseigenen Grundstücke der Staatsdomäne Neu-Ulrichstein in das Flurbereinigungsverfahren eingebracht werden, nicht erfüllt. Bereits 2012 wurden 23 Hektar, „zur Abwehr eines Klageverfahrens im Planungsfeststellungsstadium“ wie es die Vertreter der Hessischen Landesgesellschaft (HLG) auf der Versammlung ausdrückten, „freigegeben“.
Auch wenn jetzt weitere 28 Hektar in das Flurbereinigungsverfahren eingebracht werden sollen, stehen immer noch elf Hektar landwirtschaftliche Flächen zur Verfügung. Gegen eine Bereitstellung von drei Hektar für den örtlichen Luftsportverein bestehen hingegen keine Bedenken der Landwirte. Dass die restlichen acht Hektar des Eigentums des Landes Hessen weiter langfristig zur Abwehr der Existenzgefährdung eines Unternehmens verpachtet bleiben soll, sei für Reinhardt, Nicklas und Hochgrebe nicht nachvollziehbar. Das dem Gebietsagrarausschuss und den Ortslandwirten zugegangene Schreiben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gehe bei seiner Begründung, so die drei Landwirte, von „nicht vorhandenen Fakten“ aus.
Die DEGES, das war in der Versammlung in Maubach deutlich zu hören, muss Anfang 2018 auf die Grundstücke. Wie es derzeit aussieht, bahnt sich damit die Anordnung eines „Betretungsrechtes“ an. Zuständig dafür wäre in diesem Fall dann Hessen Mobil.
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