WETTERAUKREIS - (red). Jugend- und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch weist darauf hin, dass für Freizeit- und Erholungsmaßnahmen, die im vergangenen Jahr stattgefunden haben, rückwirkend noch Förderanträge gestellt werden können. Die Anträge sollten bis spätestens 28. Februar bei der Fachstelle Jugendarbeit eingehen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Normalweise können Förderanträge bis zwei Monate nach Ende der Maßnahme, oder – falls sie Ende des Jahres stattfindet – bis 31. Dezember des laufenden Jahres gestellt werden. Der Kreistag hat jedoch im Dezember neue Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit beschlossen. So sollen nun auch die veranstaltenden Organisationen durch die höheren Fördersätze für Teilnehmer und Betreuer von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen, die im vergangenen Jahr stattfanden, rückwirkend profitieren. Dies gilt einmalig für das Jahr 2016.
„Wichtig ist, dass bei der Maßnahme, für die ein Förderantrag gestellt wird, auch tatsächlich Freizeit und Erholung im Vordergrund stehen“, heißt es in einer Mitteilung des Kreises.
Die vom Kreistag beschlossene Förderrichtlinie mit allen erforderlichen Formularen ist auf der Homepage www.wetteraukreis.de über die Unterseite „Service“ und „Stichworte A-Z“ über den Link „Förderung der Jugendarbeit“ zu finden. Dort sind in den Richtlinien auch die Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit beschrieben. Die Gewährung des Zuschusses ist an den Abschluss einer Vereinbarung zum Kindesschutz nach Paragraf 72a, Sozialgesetzbuch 8 geknüpft.
Informationen gibt es dazu unter dem Link „Führungszeugnis im Ehrenamt“. Weitere Informationen gibt es zudem bei der Fachstelle Jugendarbeit telefonisch unter 06031/83-3311 oder per E-Mail an fachstelle-jugendarbeit@wetteraukreis.de.