WETTERAUKREIS - (myl). An den Zuschüssen für die Schülerbeförderung wird sich nichts ändern. Der Kreistag lehnte während der jüngsten Sitzung einen Antrag der Freien Wähler ab. Die Fraktion wollte, dass der Kreis freiwillig die Zuschüsse für rund 800 Schüler wieder übernimmt. Es sind jene Schüler, die aufgrund einer Neubewertung der Schulwege 2014 durchs Raster gefallen waren und deren Eltern seitdem die Tickets selbst tragen müssen (der Kreis-Anzeiger berichtete).
Es sei eine Sparmaßnahme im Zusammenhang mit dem Schutzschirm (siehe Bericht auf dieser Seite) gewesen, ist sich die FWG/UWG-Kreistagsfraktion sicher. „Da wir nicht mehr diesen Zwängen unterliegen, halten wir es für dringend notwendig, zum Status quo ante zurückzukehren und diese freiwillige Leistung wieder zu gewähren“, begründete Ulrich Majunke den Antrag. Die aktuellen Zustände stellten eine Ungleichbehandlung der Schüler dar. Die Bezuschussung der Bustickets sei auch eine wichtige Strukturförderung des Ostkreises. Majunke rechnete vor: Die Bezuschussung der Schülerjahreskarten durch den Kreis hätten 2015 knapp 3,9 Millionen Euro gekostet. Die Kosten für die neue Clever Card würden 2017 mit 5,12 und im Folgejahr mit 5,25 Millionen Euro zu Buche schlagen.
„Dies bedeutet, dass wir jetzt mehr Geld ausgeben. Es profitieren aber weniger Schüler von diesen Mehrausgaben.“ Majunke forderte den Kreis auf, entweder zur alten Regelung zurückzukehren oder jene 800 betroffene Schüler auch in den Genuss einer geförderten Clever Card kommen zu lassen. Das würde 324 000 Euro kosten.
Erster Kreisbeigeordneter Jan Weckler (CDU) verwies auf die wenigen Verfahren, die noch vor dem Verwaltungsgericht behandelt werden. Die Gerichte hätten der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) in der Regel Recht gegeben. Im Mai steht ein Abschlussbericht aus. „Es ist klar, dass sich die Eltern wünschen, dass die Fahrkarten möglichst von der öffentlichen Hand übernommen werden. Doch das Schulgesetz gibt den Rahmen vor.“ Die Freien Wähler würden mit dem Antrag die Neubewertung und Gerichtsurteile außer Acht lassen. In der Wetterau gebe es rund 37 000 Schülern. „11 000 Schüler bekommen es erstattet, 26 000 müssen es selbst zahlen, wenn sie mit dem ÖPNV zur Schule fahren wollen. Wenn die 750 Schüler nun wieder den Zuschuss erhalten, die anderen 26 000 aber nicht, würde das zu einer Ungleichbehandlung führen.“ Konsequent hätte es der Erste Beigeordnete gefunden, wenn eine komplette Übernahme der Beförderungskosten beantragt worden wäre. Jan Weckler wies noch einmal darauf hin, dass die Kosten der Schülerbeförderung mit den Finanzen des Wetteraukreises nichts zu tun hätten. „Die Schülerbeförderung ist voll umlagefähig. Das heißt, dass die entstehenden Kosten automatisch über die Schulumlage bei den Städten und Gemeinden landen werden. Der FWG-Antrag ist willkürlich.“
FDP-Fraktionsvorsitzender Peter Heidt sprach sich für eine Überweisung in einen Ausschuss aus. Dass die direkte Umsetzung, wie es in dem FWG-Antrag stand, nicht funktionieren würde, sehe er auch so. Inhaltlich sah sich seine Fraktion ganz nah bei den Freien Wählern. „Wir reden davon, eine freiwillige Leistung für unsere Kinder auszugeben.“ Daher mache es seiner Ansicht nach keinen Sinn, auf den Abschlussbericht im Mai zu warten.
Mit der VGO ging er hart ins Gericht. Die 150 Euro Verwaltungsgebühr, die die VGO für den Widerspruch der Eltern in Rechnung gestellt hatte, die dann wieder aufgehoben wurde, sei bis dato noch nicht zurückerstattet worden. „Die VGO sitzt das aus. Es ist unglaublich, wie diese Gesellschaft das Recht mit Füßen tritt.“ Als Anwalt vieler klagender Eltern werde er jetzt diese Zahlung einklagen.
Das war das Stichwort für Landrat Joachim Arnold (SPD). Er ging unter anderem nochmals auf die Voraussetzungen für das Schülerticket ein und dementierte den Vorwurf, mit der Schülerbeförderungsmaßgaben den Kreishaushalt zu konsolidieren. „Wir waren uns im Kreistag alle einig, dass es ein unbefriedigender Zustand ist und wir die Prozesse abwarten, um die Kriterien nachzujustieren.“ Und an Heidt gewandt: „Da Sie die meisten Eltern anwaltlich vertreten, sind Sie hier im Kreistag der letzte, der sagen darf, dass andere befangen sind.“
Die Mehrheit von SPD und CDU lehnten beide Anträge ab. Somit wird das Thema vorerst nicht mehr behandelt.