Wegen der hohen Corona-Inzidenzwerte gilt ab Samstag eine Ausgangssperre für den Landkreis Bad Kreuznach. Dabei gibt es einige Ausnahmen.
KREIS BAD KREUZNACH. Es hat sich seit ein paar Tagen abgezeichnet, nun ist es amtlich: Im Kreis Bad Kreuznach gilt ab Samstag, 0 Uhr, eine nächtliche Ausgangssperre. Grund sind die anhaltend hohen Zahlen an Corona-Neuinfektionen im Landkreis, weshalb das Land Rheinland-Pfalz in Absprache mit der Bad Kreuznacher Kreisverwaltung nun entschieden hat, die Kontaktbeschränkungen in der Region weiter zu verschärfen.
Nächtliche Ausgangssperre bedeutet, dass sämtliche Bürger des Landkreises ab dem Wochenende nachts zwischen 21 und 5 Uhr das Haus nicht mehr „ohne triftigen Grund“ verlassen dürfen. Zudem gilt ab Samstag in der Bad Kreuznacher Fußgängerzone eine Maskenpflicht. Die sogenannte Corona-Leine wiederum, also, die Auflage, sich ganztägig nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um seinen Wohnort aufhalten zu dürfen, die gibt es nicht. Landrätin Bettina Dickes teilt dazu mit: „In aller Abwägung stehe ich hinter dieser Entscheidung und glaube, dass sie im Vergleich zur 15-Kilometer-Regel, was die uns gebotene Alternative war, die bessere Entscheidung für die Situation hier vor Ort ist.“ Die Ausgangssperre gilt vorerst bis zum 31. Januar.
Vor allem Feiern sollen verhindert werden
Was bedeutet Ausgangssperre im Detail? Ausgangssperre heißt, dass sämtliche außerhäusliche, nicht essenzielle Freizeitaktivitäten nach 21 Uhr untersagt sind. Somit wollen Land und Kreis vor allem private Feiern und Zusammenkünfte im Familien- und Freundeskreis verhindern. Die Regel bezieht sich auf das gesamte Kreisgebiet. Das heißt, dass sich auch Bürger aus anderen Landkreisen nachts nicht ohne triftigen Grund im Naheland aufhalten dürfen. Landrätin Dickes erläutert: „Ausnahmen gibt es unter anderem in Bezug auf die Arbeit oder auch der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen, aber auch bei Besuchen von Lebenspartnern.“ Wer also in der Nacht beruflich außer Haus sein muss oder seiner kranken Mutter Medikamente verabreichen, der kann das auch trotz Ausgangssperre weiterhin. Auch Notfahrten zum Arzt sind ebenso erlaubt wie zum Tierarzt. Gassigehen ist ebenfalls nach 21 Uhr weiterhin gestattet, allerdings nicht in Begleitung, sondern lediglich alleine.
Für Gastronomien bedeutet Ausgangssperre indes, dass nach 21 Uhr kein Essen mehr geliefert oder abgeholt werden darf. Auch Supermärkte oder sonstige Geschäfte, die nicht vom Lockdown betroffen sind, müssen spätestens um 21 Uhr schließen. Die Verwaltungen begründen den rigiden Schritt damit, dass das Gesundheitssystem bei den anhaltend hohen Zahlen überlastet ist und an seine Belastungsgrenze stößt. Um den drohenden Kollaps abzuwenden und somit Menschenleben zu retten, ist die nächtliche Ausgangssperre verhängt worden. In einem Schreiben der Kreisverwaltung heißt es dazu: „Die durch diese Allgemeinverfügung bewirkten Grundrechtseingriffe sind daher angemessen und verhältnismäßig.“
Landrätin Dickes appelliert derweil in Richtung Bevölkerung: „Ich habe es schon häufiger erwähnt: Es gibt hier kein ausschließliches Schwarz oder weiß, kein absolutes Richtig oder Falsch. Es ist immer eine Abwägungsentscheidung, und die kann ich auch nur im Rahmen der mir gegebenen rechtlichen Möglichkeiten treffen.“ Zudem ruft die Landrätin dazu auf, sich weiter penibel an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu halten.
Ausschlaggebend für die verschärften Maßnahmen im Kreis Bad Kreuznach ist der sogenannte Inzidenzwert. Der Wert besagt, wie viel Menschen auf 100.000 Einwohner gerechnet sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Corona-Virus infiziert waren. Seit Sonntag hat sich der Inzidenzwert jenseits der kritischen 200er-Marke bewegt, ist allerdings am Mittwoch erst einmal wieder auf 177,5 gesunken.
Allein am Mittwoch hat das Kreis-Gesundheitsamt 37 Corona-Neuinfektionen registriert. Somit haben sich seit Ausbruch der Pandemie im März kreisweit nunmehr 3296 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. 25 Patienten befinden sich aktuell in stationärer Behandlung. Zudem ist eine 80-jährige Frau an oder mit dem Corona-Virus gestorben. Sie ist das 72. Opfer des Virus im Landkreis.
Die Infektionen der vergangenen sieben Tage teilen sich im Kreis Bad Kreuznach folgendermaßen auf: Stadt Kreuznach: 115, Verbandsgemeinde Bad Kreuznach: 16, Verbandsgemeinde Rüdesheim: 46, Verbandsgemeinde Nahe-Glan: 71, Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg: 27, Verbandsgemeinde Kirner Land: 37.