Autorennen mit Todesfolge: Dreieinhalb Jahre Haft für Raser
Fulda (dpa/lhe) - . Nachdem er eine Seniorin auf einem Bürgersteig mit seinem Auto angefahren und tödlich verletzt hat, ist ein 22-jähriger Mann vom Landgericht Fulda zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht befand den Mann eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Fahrens ohne Führerschein für schuldig. Außerdem muss der Mann vier Jahre lang auf seinen Führerschein verzichten, entschied das Gericht.
Auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle hatte der junge Mann am 19. August 2022 die 71-jährige Seniorin angefahren, die mit ihrem Rollator auf dem Fußweg ging. Eine Mutter mit ihrem einjährigen Kind hatte gerade noch zur Seite springen können.
Das Gericht wertete den tödlichen Unfall nicht, wie ursprünglich angeklagt, als Totschlag, sondern als verbotenes Autorennen mit Todesfolge. Der Grund: ein Tötungsvorsatz sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Der Unfall habe sich innerhalb von nur acht Sekunden auf siebzig Metern abgespielt - zu kurz, um davon auszugehen, dass der Autofahrer die ihm völlig unbekannte Frau absichtlich töten habe wollen.
Die tödlichen Kopfverletzungen habe die Frau nicht beim Zusammenstoß mit dem Auto erlitten, sondern durch den Aufprall auf das Pflaster. Der 22-Jährige habe sie in dem Moment nicht mehr sehen können, weil ihr Körper wie ein Bremsklotz vor dem Vorderrad gelegen habe.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Autofahrer habe die Frau zwischen Auto und einer Mauer eingeklemmt, war aus Sicht des Gerichts nach einem Verkehrsgutachten ebenfalls nicht mehr haltbar.
Der 22-Jährige hatte versucht, der Polizeikontrolle zu entkommen, weil er ohne Führerschein fuhr. Den hatte er bereits vier Tage zuvor abgeben müssen, weil er unter Drogeneinfluss gefahren war. Der Richter sagte: „Da kann man mal sehen, wohin große Überheblichkeit, maßlose Selbstüberschätzung und Gleichgültigkeit gegenüber Regeln führen können.“ Wegen Fluchtgefahr bleibt der junge Mann in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat aber bereits angekündigt, er sei zufrieden mit der Gerichtsentscheidung und sehe keinen Anlass für eine Revision.