Generalstaatsanwaltschaft: Weniger Geldautomatensprengungen

Generalstaatsanwaltschaft: Weniger Geldautomatensprengungen

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - . Die Zahl der Geldautomatensprengungen ist in Hessen im Jahr 2022 gesunken. Es seien 41 Geldautomatensprengungen statistisch erfasst worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Montag mit. In 25 Fällen sei es den Täter gelungen, an das Bargeld in den Automaten zu gelangen. Im Jahr 2021 waren 56 Geldautomatensprengungen in Hessen gezählt worden, wobei es in 27 Fällen zur Vollendung der Taten kam.

Die Sprengungen von Geldautomaten hätten in Hessen im Jahr 2022 zu einem Sachschaden von insgesamt rund sechs Millionen Euro geführt, berichtete die Generalstaatsanwaltschaft. Die Täter entwendeten aus den gesprengten Geldautomaten Bargeld in Höhe von über 2,3 Millionen Euro. Die Generalstaatsanwaltschaft habe Anklagen gegen zwölf mutmaßliche Geldautomatensprenger erhoben.

Hessische Gerichte hätten im vergangenen Jahr 18 Personen teilweise bereits rechtskräftig verurteilt. Dabei sei es zu Freiheits- und Jugendstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten gekommen. Darüber hinaus befänden sich derzeit insgesamt 15 Tatverdächtige in Untersuchungs- und Auslieferungshaft.