Nordhessische „Ahle Wurscht“ jetzt europaweit geschützt

Nordhessische Ahle Wurscht

Nordhessische „Ahle Wurscht“ jetzt europaweit geschützt

Anzeige

Wiesbaden/Kassel (dpa) - . Die EU-Kommission hat der nordhessischen „Ahle Wurscht“ das Schutzsiegel „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ erteilt. Wie die Hessische Staatskanzlei am Montag mitteilte, ist die traditionelle Spezialität damit seit vergangener Woche ein europaweit geschützter Begriff, der in einer Reihe mit „Nürnberger Lebkuchen“, „Schwäbischen Spätzle“ und der Frankfurter Spezialität „Grüne Soße“ steht.

„Mit dieser Entscheidung darf sich ein Wursterzeugnis nur dann Ahle Wurscht nennen, wenn sie in Nordhessen hergestellt wurde. Das heißt, die Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung sowie der Reifungsprozess der Wurst muss in diesem geografischen Gebiet stattfinden“, erklärte die Staatskanzlei. Hessens Europaministerin Lucia Puttrich gratulierte den Antragstellerinnen und -stellern. „Die Auszeichnung ist nicht nur ein Qualitätsnachweis für echte nordhessische Tradition, sondern eröffnet regionalen Anbietern auch neue Vermarktungs- und Marketingstrategien“, sagte sie laut Mitteilung.

Bis dahin war es ein langer Weg. „Vor 16 Jahren haben in Nordhessen die Bemühungen um die Erlangung eines EU-Siegels für die Nordhessische Ahle Wurscht begonnen“, teilte der Förderverein Nordhessische Ahle Wurscht mit. Dessen Vorsitzender Rolf Schott freue sich „riesig über diesen endlich erreichten Eckpunkt der Qualitätssicherung und Anerkennung der nordhessischen kulinarischen Spezialität“.

Das Besondere an der luftgetrockneten oder geräucherten Mettwurst sind die Warmverarbeitung und die Naturreifung. Die Schweine werden für die Verwendung in der „Ahle Wurscht“ länger gemästet als gewöhnlich und müssen bei der Schlachtung ein Lebendgewicht von durchschnittlich mindestens 125 Kilogramm aufweisen. Neben dem Begriff „Ahle Wurscht“ sind laut EU auch die Bezeichnungen „Feldkieker“, „Dürre Runde“, „Ahle Worscht“ oder „Stracke“ zulässig.

Anzeige

Die geschützten geografischen Angaben wurden 1992 in der EU zum Schutz und zur Förderung traditioneller regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. Gegen die Entscheidung der EU kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Einspruch erhoben werden.