Foto in Chatgruppen: Mann soll Kinder angesprochen haben

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Seit Tagen kursiert im Internet ein Bild eines Mannes, der in Pfungstadt Kontakt zu Kindern gesucht haben soll. Die Polizei sucht Zeugen - und warnt vor "privater Fahndung".

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PFUNGSTADT. Ein Foto eines unbekannten Mannes beschäftigt die Kriminalpolizei. Es kursiert in verschiedenen Chat-Gruppen, unter anderem auf Facebook. Laut Kommentaren unter dem Post soll dieser Mann Kinder im Raum Pfungstadt angesprochen.

„Wir nehmen den Sachverhalt ernst und prüfen derzeit die Hintergründe“, sagt Polizeisprecherin Katrin Pipping. Bislang liegen der Polizei keine Anzeigen oder Hinweise darauf vor, dass es Übergriffe auf Kinder in Pfungstadt gegeben haben soll. Sorge macht der Polizei allerdings auch diese „private Fahndung in sozialen Medien“.

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Die Polizei appelliert dringend, auf das Teilen von solchen Bilder und Spekulationen zu verzichten. „Sie können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und erheblich in die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person greifen“, erläutert Pipping.

Aufnahmedatum ist unklar

Auf das Foto aufmerksam geworden ist die Polizei in Pfungstadt am Montagmittag. Da kursierte es seit einigen Tagen in den sozialen Medien. Auf Bild ist ein Mann mit blonden schulterlangen Haaren zu sehen, der ein bauchfreies schwarzes Shirt und eine grün-schwarze kurze Hose trägt. Sein Alter wurde auf circa 40 Jahre geschätzt.

Unklar ist, ob es echt ist und wann es aufgenommen worden ist. Die Ermittler prüfen derzeit die Hintergründe. In diesem Zusammenhang bitten sie Zeugen, die Hinweise zur Örtlichkeit, zum Aufnahmezeitpunkt, zur Herkunft der Aufnahme und dem genauen Sachverhalt geben können, sich beim Kriminalkommissariat 10 in Darmstadt unter der Rufnummer 06151-9690 zu melden.

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Aufmerksame Zeugen sind wichtig, betont auch Kathy Rosenberger vom Polizeipräsidium Südhessen. „Wer konkrete Hinweise auf solche Vorfälle hat oder etwas beobachtet, soll sich bitte sofort an die Polizei wenden.“ Fotos einer vermeintlichen Tat gehören ebenfalls sofort in die Hände der Polizei, nicht aber in die Sozialen Medien.

Entscheidet sich die Polizei schließlich zu einer öffentlichen Fahndung, muss dafür das Okay der Staatsanwaltschaft eingeholt werden, betont Rosenberger. „Wir möchten dafür sensibilisieren, dass ein solchen Vorgehen wie in den Chatgruppen kein Gutes ist.“