Landkreis Gießen: Geflügelpest-Verdacht - 8500 Tiere getötet

Ein Schild  mit der Aufschrift "Geflügelpest Sperrbezirk".
© dpa

Nachdem in einem Betrieb im Landkreis Gießen der Verdacht auf Geflügelpest bestand, wurden dort 8500 Puten getötet. Eine Schutzzone wird vorbereitet.

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Hungen. In einem Geflügelbetrieb in Hungen im Landkreis Gießen besteht der Verdacht auf eine Infektion mit der Geflügelpest. Das Veterinäramt musste die Tötung aller rund 8500 Tiere des Betriebes anordnen. Das teilt der Landkreis Gießen mit.

Nachdem in dem Betrieb in Hungen-Utphe am Wochenende 50 Puten verendet seien, seien umgehend eine tierärztliche Abklärung durch den Geflügelgesundheitsdienst des Landes Hessen sowie Untersuchungen durch das Hessische Landeslabor in Gießen erfolgt. Der Betrieb habe nach der Feststellung der toten Tiere rasch und korrekt regiert. Bis zum heutigen Montag seien mehrere Hundert Tiere verendet.

In ersten Proben sei der Geflügelpest-Erreger H5 nachgewiesen worden. Weitere Proben würden nun im Labor des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheit abgeklärt werden. Um eine Ausbreitung der hochansteckenden Krankheit zu verhindern, müsse man die Tiere im Betrieb töten. „Vor dem Hintergrund des erheblichen Ansteckungsrisikos, der Geschwindigkeit der Ausbreitung in dem Bestand und auch des Leids der erkrankten Tiere ist dieser Schritt nötig“, sagt Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen des Landkreises Gießen. „Der Schutz der Tiere aller umliegenden Haltungen hat oberste Priorität.“

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Die getöteten Tiere seien anschließend für die Umgebung unschädlich entsorgt worden. Der Verwaltungsstab des Landkreises habe die Arbeit aufgenommen und koordiniere gemeinsam mit dem Veterinäramt alle erforderlichen Schritte. Diese würden mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Regierungspräsidium Gießen abgestimmt werden. Die Stadt Hungen und das Technische Hilfswerk seien unterstützend eingebunden.

Haltungen in drei Kilometern Umkreis werden beprobt

Das Veterinäramt bereite derzeit eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius um den betroffenen Betrieb vor. Darüber hinaus werde eine Überwachungszone von zehn Kilometern Radius um den Betrieb vorbereitet. Aus diesem Gebiet dürfe kein Geflügel hinaus- und hineingebracht werden. Für alle Haltungen bestehe die Pflicht zur Aufstallung. Alles Nähere regele eine Allgemeinverfügung, die am 10. November in Kraft treten werde.

Das Veterinäramt werde in den kommenden Tagen alle Geflügelhaltungen im Bereich der Drei-Kilometer-Schutzzone kontaktieren, um Proben der Bestände zu entnehmen. Alle Geflügelhalter, die in Hungen Geflügel halten und sich bisher noch nicht bei der Hessischen Tierseuchenkasse oder beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung (HVL) gemeldet haben, seien dringend aufgefordert, die Geflügelhaltungen beim Veterinäramt anzuzeigen. Dafür gibt es online ein Meldeformular.