Förderverein der Lauterbacher Feuerwehr verklagt Stadt und will Eigentumsrechte an Fahrzeugen gerichtlich klären lassen
In Feuerwehrkreisen könnte ein Streit der Stadt Lauterbach mit dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach bundesweit für Schlagzeilen sorgen: In der Auseinandersetzung um die Eigentumsrechte an den Fahrzeugen der Feuerwehr - konkret geht es um einen Nachschubwagen und zwei Unterbauten für Abrollcontainer - hat der Förderverein jetzt Klage gegen die Stadt beim Gießener Landgericht eingereicht.
Von Claudia Kempf
Der Abrollbehälter Waldbrand der Lauterbacher Feuerwehr: Das Untergestell dafür kaufte der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach und möchte Eigentümer der Anschaffung sein. Archivfoto: ws
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LAUTERBACH - In Feuerwehrkreisen könnte ein Streit der Stadt Lauterbach mit dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach bundesweit für Schlagzeilen sorgen: In der Auseinandersetzung um die Eigentumsrechte an den Fahrzeugen der Feuerwehr - konkret geht es um einen Nachschubwagen und zwei Unterbauten für Abrollcontainer - hat der Förderverein jetzt Klage gegen die Stadt beim Gießener Landgericht eingereicht. Wie Fördervereinsvorsitzender Hans-Jürgen Schütz erklärt, solle mit der Klage ein für alle Mal geklärt werden, wem der Feuerwehr-Fuhrpark gehöre.
Formal sei es bisher so gewesen, dass die Feuerwehr die Autos gekauft und sie dann nach der Anschaffung der Stadt geschenkt habe. In den konkreten Fällen, um die es jetzt gehe, hätten die drei Fahrzeuge rund 350 000 Euro gekostet, die der Förderverein bei der Firma MAN neu angeschafft habe. Die Stadt habe für alle drei Fahrzeuge insgesamt 75 000 Euro beigesteuert, der Förderverein habe den Löwenanteil aus eigenen Mitteln und mithilfe eines anderen Geldgebers übernommen. Der Förderverein habe bisher als der Besitzer der Fahrzeuge gegolten, die Stadt als wirtschaftliche Eigentümerin, die sich die von ihr übernommenen Unterhaltungskosten über die gebührenpflichtigen Einsätze und Hilfeleistungen wieder reingeholt habe. "Die Stadt kosteten die Autos dadurch faktisch nichts", betont Schütz. Lange sei das gängige Praxis gewesen.
Entbrannt sei der Streit um eine eindeutige Regelung, die Schütz zugunsten der Feuerwehr entschieden haben möchte, konkret an einem ausrangierten Fahrzeug, das der Feuerwehr-Förderverein vor einigen Jahren den Grebenhainer Brandschützern verkauft habe und dessen Erlös wieder in die Lauterbacher Feuerwehr investiert worden sei. Diese wirtschaftliche und bilanzielle Transaktion habe die Rechnungsprüfung des Kreises auf den Plan gerufen. "Ich habe das Fahrzeug damals im Auftrag der Stadt verkauft, was jetzt seitens der Stadt bestritten wird", betont Schütz, den der Streit darüber veranlasst hatte, von der Stadt eine eindeutige Erklärung zu verlangen, die der Feuerwehr die Eigentumsrechte künftig zusichert. Auch, um mehr Handlungsspielraum zu haben. Der Magistrat habe das jedoch abgelehnt, weshalb man sich daraufhin im Fördervereinsvorstand entschieden habe, den juristischen Weg zu gehen. Am 23. Oktober sei deshalb Klage eingereicht worden. "Die Feuerwehr muss Eigentümer des Fuhrparks sein, den sie anschafft, das muss rechtlich ein für alle Mal geklärt werden", fordert Schütz, der öffentlich nicht über die Beweggründe der Stadt spekulieren möchte. Vor Gericht vertreten werde der Förderverein von einem Anwalt, der sich im Feuerwehrwesen auskenne. Überzeugt ist er, dass das Urteil von bundesweitem Interesse ist, "weil es viele solcher Konstellationen gibt". Den Streit mit der Stadt scheue er nicht. "Und sollten wir verlieren, dann ist es so, und wir machen unsere Arbeit weiter wie bisher."
Die Klage des Fördervereins wird in dieser Woche auch die städtischen Gremien beschäftigen. Die Klage steht auf der Tagesordnung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am Mittwochabend (19 Uhr, Magistratszimmer des Rathauses). Da es sich bei dem Rechtsstreit um einen mit größerer Bedeutung handelt, muss die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheiden, ob die Klage erwidert und vom wem die Stadt juristisch vertreten werden soll. Der Ausschuss wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben.
Wie Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller auf Anfrage am gestrigen späten Abend kurz und knapp erklärte, sei der Vorgang um den Verkauf des Grebenhainer Fahrzeugs längst geklärt, Anlass für eine Neuregelung sieht er hingegen nicht. Der Übergang der Feuerwehr-Fahrzeuge ins Eigentum der Stadt sei seit über zehn Jahren so geregelt. "Die Zusagen der Feuerwehr im Jahr 2008 und das konkludente Handeln spiegeln den Eigentumsübergang wider", sagt Vollmöller, der die Auseinandersetzung mit der Feuerwehr zwar bedauert, aber am Status Quo festhalten will. Die Stadt wolle das Heft des Handelns beim Fuhrpark nicht aus den Händen geben.