Beim Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAV) kann ein Haushaltsentwurf nicht wie geplant und von der Verbandsversammlung erwartet, vorgelegt werden. Im Rahmen der Verbandsversammlung in Sickendorf meldete sich Verbandsvorsteher Rainer-Hans Vollmöller zu Wort und verwies darauf, dass der Haushalt nicht wie geplant eingebracht werden könne. Vollmöller begründete dies mit der unsicheren Einnahmesituation.
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SICKENDORF - (gst). Beim Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAV) kann ein Haushaltsentwurf nicht wie geplant und von der Verbandsversammlung erwartet, vorgelegt werden. Im Rahmen der Verbandsversammlung in Sickendorf meldete sich Verbandsvorsteher Rainer-Hans Vollmöller zu Wort und verwies darauf, dass der Haushalt nicht wie geplant eingebracht werden könne. Vollmöller begründete dies mit der unsicheren Einnahmesituation.
Anlass für die Wortmeldung waren die Ausführungen von ZAV-Geschäftsführer Dr. Hansjörg Fuchs zur Entwicklung beim Müllaufkommen. Besonders der Papierbereich bereitet dem Geschäftsführer Sorgen. Zwar ist die eingesammelte Papiermenge vom Volumen her ziemlich gleich geblieben. Doch das Gewicht, sprich die Tonnage, hat abgenommen, und es werden daher weniger Einnahmen erzielt. Die anfallenden Entsorgungskosten blieben aber unverändert, so Dr. Fuchs. Aktuell würden noch Verhandlungen mit dem Dualen System geführt, um hier eine Lösung zu finden. Es geht um eine Summe von rund 200 000 Euro. Es könne nicht sein, dass durch Gebühren das Duale System finanziert werde, so der ZAV-Geschäftsführer.
Um Geld ging es auch bei der Verabschiedung einer Anlagenrichtlinie für Geldanlagen des ZAV. Eventuelle Überschüsse sollen gewinnbringend angelegt werden. Dr. Olaf Dahlmann als stellvertretender Sprecher des Haupt- und Finanzausschusses verwies auf einen SPD-Ergänzungsantrag, in dem die Beteiligung an gewissen Investmentfonds ausgeschlossen werden sollte. Mit sieben Nein-Stimmen und vier Ja-Stimmen sei dieser abgelehnt worden. Der ursprünglichen Beschlussvorlage stimmte der HFA dann mit sieben Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen zu. Bei der Abstimmung durch die Verbandsversammlung gab es eine Enthaltung.
Ziel der Geldanlage ist die Sicherung des Kapitalstocks, Sicherung des wirtschaftlichen Ertrages sowie die Angemessenheit des Ertrags. Geregelt wird darin auch, in welcher Form der ZAV tätig sein darf.
Interessant auch eine Aufstellung von Geschäftsführer Fuchs über die Entwicklung der Abfallmengen in den Jahren ab 2015 sowie die Prognose für 2019. Auf gleichem Niveau ist der Restabfall geblieben. Nach Einführung gab es eine Veränderung in Richtung Bio-Müll ab 2017. Deutlich dagegen ein Anstieg im Bereich des Sperrmülls sowie die vorher beschriebene Entwicklung bei Papier und Pappe (PPK).
Ein Blick über die Kreisgrenzen bot der Vergleich bei Gewerbeabfällen und Bauschutt, die von Dr. Fuchs erläutert wurden. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, wurde auf einen einheitlichen Tonnagepreis umgerechnet. Da aber in einigen Landkreises Kommunen bei der Annahme und Verwertung beteiligt sind und beispielsweise im Vogelsberg die Gemeinden die Bauschuttentsorgung übernommen haben, sind Zahlen nicht eins zu eins übertragbar. Ein Auszug aus dem Bereich der gewerblichen Abfälle: Vogelsbergkreis 193,97 Euro; Gießen 193,00 Euro; Fulda 115 Euro; Wetteraukreis 267,20 Euro; Hersfeld-Rotenburg 126,67 Euro; Schwalm-Eder: 236,81; Marburg: 236,81 Euro; Main-Kinzig 250,00 Euro.
Informiert wurden die Vertreter der Verbandsversammlung über die Baumaßnahmen im Bereich der Grünsammelstellen. Die Schlösser wurden mit einem Transpondersystem versehen. In Homberg soll eine neue Sammelstelle eingerichtet werden. Bei der Umsetzung soll eine Trennung von Anlieferungen der Bauhofmengen und der Anlieferungen aus privaten Haushalten möglich werden.
Verbesserungen gab es auch bei den meisten Anlagen, bei denen die alten Tore durch besser zu sichernde Stahltore ersetzt wurden.
Noch keine Lösung wurde in Lauterbach für einen Platz gefunden, wo Grünabfall angeliefert werden kann. Ein Teil des beabsichtigten Geländes wird für die vorgesehene Anbindung Richtung Schlitz im Rahmen der geplanten Umgehungsstraße benötigt. Je nachdem wie sich das laufende Verfahren entwickelt, sind dann Flächen auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung eines Autohauses angedacht. Alternativ könne auch die Anlage in Heblos erweitert werden.