Alle Bewohner geimpft, doch kaum Lockerungen für Altenheime?
In Hessen und Rheinland-Pfalz ist ein Großteil der Bewohner und des Personals von Altenheimen mittlerweile gegen Corona geimpft. Viele Freiheiten bekommen sie dennoch nicht zurück.
Von Nele Leubner
Redakteurin Politik
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Ohne Maske und Abstand: Fitnesskurse sind in Altenheimen in Rheinland-Pfalz und Hessen derzeit immer noch verboten.
(Foto: Monkey Business / stock.adobe)
Zwar haben Bund und Länder bereits am 23. März beschlossen, dass in „durchgeimpften“ Alten- und Pflegeheimen Besuchsmöglichkeiten erweitert und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote durchgeführt werden dürfen. Die Regeln für Pflegeeinrichtungen sind in den Bundesländern aber immer noch sehr unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen oder Berlin beispielsweise sind seit Mitte März in Altenheimen mit hoher Impfquote wieder Gemeinschaftsaktivitäten wie Singen, Basteln, Kochen oder Tanzen erlaubt. Auch dürfen Besucher die Maske im direkten Kontakt mit geimpften Bewohnern absetzen.
In Hessen sind gemeinsame Gruppenangebote und Mahlzeiten seit Anfang April wieder möglich. Besuche sind auf bis zu zwei Personen ausgeweitet, Maskenpflicht besteht weiterhin. In Rheinland-Pfalz _gelten seit 3. Mai neue Regelungen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis zu 100. Sind mehr als 75 aber unter 90 Prozent der Bewohner immunisiert, dürfen pro Bewohner Besuche von maximal vier Personen aus zwei Haushalten pro Tag empfangen werden. Gemeinschaftsaktivitäten sind mit Mindestabstand und Maske wieder möglich. Bei einer Immunisierung von mehr als 90 Prozent der Bewohnerschaft gibt es keine Einschränkung der Besuche mehr. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 greifen die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.