Die Polizei empfiehlt: Geld solle man ausschließlich seriösen Anbietern anvertrauen und sich nicht unter Druck zum Vertragsabschluss drängen lassen. Außerdem solle man sich die AGBs durchlesen und bei Unklarheiten nachfragen, unter anderem explizit nach der Absicherung der Investition. „Bestimmte Produkte sind beispielsweise nicht über einen so genannten Einlagensicherungsfonds abgesichert“, erklärt die Polizei. Zudem solle man den Service von Verbraucherzentralen und spezialisierten Anwälten nutzen, um Angebote zu überprüfen und auf Produkt-Zertifizierungen, Firmensitz und Gesellschaftsform achten. „Beispielsweise unterliegt eine als „Limited“ (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung.“