Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt ist die Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
FRANKFURT. Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Mit der im Eilverfahren getroffenen Entscheidung teile man die bereits von anderen Verwaltungsgerichten erhobenen Einwände, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Verkürzung sei "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit voraussichtlich verfassungswidrig". Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 5 363/22).
Die Richter gaben einer Frau Recht, die nach einer Corona-Infektion ein digitales Zertifikat der EU besitzt, das sechs Monate gültig ist. Sie wandte sich gegen die Verkürzung, die überraschend mit Wirkung vom 15. Januar auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts veröffentlicht worden war.
Die Entscheidung greife unmittelbar in die Grundrechte der Betroffenen ein, erklärte das Verwaltungsgericht. Dennoch sei dies einem Bundesinstitut überlassen worden. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel eingelegt werden.
Das RKI hatte später seine neuen Vorgaben präzisiert und erklärt, sie gälten für Ungeimpfte. Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen.
Von dpa