Zur Entlastung der hessischen Haftanstalten wegen der Corona-Pandemie mussten rund 8000 Straftäter zunächst nicht ins Gefängnis. Das betrifft aber nicht Täter von schweren...
WIESBADEN. Zur Entlastung der hessischen Haftanstalten wegen der Corona-Pandemie mussten rund 8000 Straftäter zunächst nicht ins Gefängnis. Bei dem zurückgestellten Haftantritt handelte es sich vor allem um Ersatzfreiheitsstrafen, die bei nicht gezahlten Geldstrafen verhängt werden oder der Erzwingungshaft bei Bußgeldsachen, wie Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion in Wiesbaden mitteilte.
Die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn etwa notorische Schwarzfahrer oder Ladendiebe zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen wollen oder können.
In 69 Fällen sei der Haftantritt auch bei Straftätern zurückgestellt worden, die eine Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr verbüßen müssen. Voraussetzung sei aber, dass diese Personen keine Sexualstraftaten oder groben Gewalttaten begangenen haben, betonte die Ministerin. Entscheidend sei, dass die Maßnahme mit der öffentlichen Sicherheit vertretbar sein.
Hessen hatte sich für den Schritt entschieden, damit in den Gefängnissen möglichst Plätze freigehalten werden können, falls Quarantänestationen wegen Coronainfektionen eingerichtet werden müssen. Seit Anfang Juli wird nach Angaben eines Ministeriumssprechers aber wieder zum Haftantritt geladen.
Von dpa