Ermittlungen gegen Grebenauer führen zu großem Drogenfund
Seit geraumer Zeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Fulda wegen Drogendelikten gegen Verdächtige aus Grebenau und Niederaula. Das führte jetzt zu einem erneuten großen Drogenfund.
Von red
Symbolfoto: Kaster
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GREBENAU - Im Zuge von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Fulda und des Bad Hersfelder Rauschgiftkommissariats gegen Personen aus den Gemeinden Grebenau und Niederaula wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen stellten die Rauschgiftfahnder in den vergangenen Monaten über ein Kilogramm Drogen bei einem 21-jährigen Mann aus Niederaula sicher. Er befindet sich seit Anfang Oktober in Untersuchungshaft.
Bereits im Frühjahr dieses Jahres wurde der damals 20-Jährige mit seinem Fahrzeug kontrolliert, als er offensichtlich auf dem Weg zu einer Technoveranstaltung in Bad Hersfeld war. Dabei stellten die Beamten im Fahrzeug rund 300 Gramm Marihuana, 180 Gramm Amphetamin, 20 Gramm Ecstasy, geringe Mengen Crystal-Meth und Kokain sowie mehrere Tausend Euro sicher. Da keine Haftgründe vorlagen, wurde der junge Mann damals nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Fulda wieder entlassen - das von ihm genutzte Auto jedoch als Beweis- und Tatmittel sichergestellt. Das berichtet die Polizei in einer Pressemitteilung.
"Offensichtlich hielt dies den Niederaulaer nicht davon ab, seiner ,Nebenbeschäftigung' weiter nachzugehen", heißt es in der Mitteilung. Bei einer erneuten Fahrzeugkontrolle in der Bad Hersfelder Innenstadt im Frühherbst dieses Jahres fanden die Beamten bei dem nunmehr 21-Jährigen erneut Betäubungsmittel - unter anderem über ein Kilogramm Amphetamin im Straßenverkaufswert von rund 10 000 Euro - und stellten diese sicher. Der Niederaulaer wurde daraufhin festgenommen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Fulda der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Bad Hersfeld vorgeführt. Diese erließ Untersuchungshaftbefehl gegen den 21-jährigen Mann, welcher daraufhin einer hessischen Justizvollzugsanstalt überstellt wurde. Das neuerlich - trotz nicht mehr vorhandener Fahrerlaubnis - von ihm für seine Drogengeschäfte genutzte Fahrzeug wurde wiederum als Beweis- und Tatmittel sichergestellt.