HOMBERG - (gkr). Gleich zweimal stand das Thema Windenergie auf der Tagesordnung der Homberger Stadtverordnetenversammlung. Die tagte am Mittwoch in der Stadthalle. Dem Nutzungsvertrag und dem städtebaulichen Vertrag bei der Windenergie Erbenhausen wurde zugestimmt. Allerdings mit dem Hinweis, dass in Sachen Bürgerbeteiligung noch nicht das letzte Wort gesprochen sei. Denn, so Bürgermeisterin Claudia Blum (SPD) auf Nachfrage von Norbert Reinhardt (CDU), die Stadt Homberg muss sich entscheiden, ob sie selbst, eine Energiegenossenschaft oder die Bürger direkt eine entsprechende Beteiligung wünschen. Außerdem seien von den vorgesehenen drei Windrädern jetzt nur noch zwei im Genehmigungsverfahren.
Ganz anders stellt sich die Situation im Windpark Amöneburg III, für die Gemarkung Deckenbach, dar. Hier versagte die Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu den Gestattungsverträgen. Das führte dazu, dass die juwi AG mitteilte, ihren Gestattungsanspruch höchstwahrscheinlich klageweise geltend zu machen, berichtete Bürgermeisterin Blum. Laut einer Einschätzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB), die der Magistrat eingeholt hatte, könne die Stadt in einem solchem Prozess durchaus kein Recht erhalten. Prozesskosten in Höhe bis zu 10 000 Euro könnten entstehen, sagte Blum in der Begründung der Vorlage. Sie wies darauf hin, dass juwi bis zum 10. November eine Antwort zum weiteren Verfahren wünsche. „Wir haben noch Beratungsbedarf“, so Michael Fina (SPD). Auch für die CDU sind noch offene Fragen zu klären, meinte Reinhardt. Der Bau- und Umweltausschuss soll sich mit der Angelegenheit nochmals beschäftigen. Für Reinhardt soll sichergestellt bleiben, dass die Gewerbesteuereinnahmen in die Stadtkasse Homberg fließen. Auch ein städtebaulicher Vertrag müsse geprüft werden. Für Jutta Stumpf (DBH) sind noch viele Fragen – auch im Schriftverkehr mit der juwi AG – offen. Die Überweisung in den Ausschuss wurde beschlossen.