Änderungen am Wahlkreis-Zuschnitt im Vogelsbergkreis geplant
Rabenau soll zum Wahlkreis 20 mit dem Vogelsbergkreis und Laubach hinzugefügt werden.
Von red
Für die Landtagswahl in Hessen Ende 2023 wird es wohl Änderungen beim Zuschnitt des Wahlkreises 20 ,Vogelsberg' geben, teilt der heimische Landtagsabgeordnete Michael Ruhl mit. Symbolfoto: Christian Schwier/Fotolia
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VOGELSBERGKREIS/LAUBACH/RABENAU - Für die Landtagswahl in Hessen Ende 2023 wird es wohl Änderungen beim Zuschnitt des Wahlkreises 20 ,Vogelsberg' geben, teilt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Michael Ruhl (Herbstein) in einer Pressenotiz mit. Nach einem Gesetzentwurf, zu dem jüngst im Innenausschuss des Hessischen Landtags eine Anhörung stattfand, sei vorgesehen, den Landtagswahlkreis um die Gemeinde Rabenau im Landkreis Gießen zu vergrößern. Der Wahlkreis würde dann neben der Stadt Laubach (ebenfalls Kreis Gießen) und Rabenau noch die 19 Städte und Gemeinden des Vogelsbergkreises umfassen, erläutert Ruhl. Die Bevölkerungsentwicklung in Hessen mache den Neuzuschnitt einiger Landtagswahlkreise für eine rechtssichere Wahl notwendig.
Die Anhörung zum Reformvorschlag, den eine überparteilich besetzte Kommission erarbeitet habe und dort von allen demokratischen Fraktionen und vom Landeswahlleiter gemeinsam getragen werde, habe zur Folge, dass einige Gemeinden demnach den jeweiligen Nachbarwahlkreisen zugeordnet werden.
Dazu ergänzt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzende des Innenausschusses, Christian Heinz: "Verständlicherweise wurden dazu in der Anhörung auch Kritikpunkte der betroffenen Kommunen laut, weil sich über Jahre gewachsene Strukturen ändern müssen. Für eine rechtssichere Wahl ist dies aber dringend geboten." Denn eine Verletzung der Vorgaben aus dem Wahlgesetz und der Rechtsprechung könne die Ungültigkeit einer gesamten Wahl zur Folge haben.