RP genehmigt nur drei Mahnwachen rund um Dannenröder Forst
Vier Mahnwachen sind von einem Veranstalter bei der Stadt Stadtallendorf angemeldet worden: an Zufahrtswegen zum Dannenröder Forst von westlicher Seite aus, in der Gemarkung Stadtallendorf sowie unmittelbar an der B62 (Gemarkung Kirtorf).
Neben der Mahnwache am Sportplatz in Dannenrod sollen drei weitere Mahnwachen entstehen. Archivfoto: Ungermann
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vogelsbergkreis (red). Vier Mahnwachen sind von einem Veranstalter bei der Stadt Stadtallendorf angemeldet worden: an Zufahrtswegen zum Dannenröder Forst von westlicher Seite aus, in der Gemarkung Stadtallendorf sowie unmittelbar an der B62 (Gemarkung Kirtorf). Die Stadt hat beim Regierungspräsidium Gießen (RP Gießen) die Erklärung des Selbsteintritts beantragt, das heißt, das Verfahren zu übernehmen, teilt das RP in einer Pressemeldung mit. Eine Mahnwache wurde vom RP aus Sicherheitsgründen untersagt.
Die Mahnwachen wurden demnach für die Dauer vom 5. September bis zum 1. März 2021 angemeldet. Die Teilnehmeranzahl variiere je nach Ort und solle laut Anmelder zwischen 20 und 100 Teilnehmern pro Versammlungsort betragen. Ziel sei es laut Antrag, an entscheidenden Stellen auf den Zufahrten zu demonstrieren. Das RP Gießen habe nun die Verfügung an den Antragsteller geschickt.
Zwei der Mahnwachen sollen an Land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen und zwar "Am Trieb" im Ortsteil Schweinsberg sowie in der Verlängerung des "Homberger Weges" im Ortsteil Niederklein stattfinden. Für diese Orte dürfen Pavillons mit Informationen aufgestellt werden. Der dort zulässige Land- und forstwirtschaftliche Verkehr sowie Einsatz- und Rettungsfahrzeuge dürfen nicht behindert werden.
Die geplante Mahnwache an der Dannenröder Straße (L 3343) wurde in gleicher Form mit Pavillon zugelassen. Die Aktivitäten dürfen sich jedoch hier nur auf den Flächen neben der Straße abspielen. "Die Straße selbst darf aus Gründen der Verkehrssicherheit und, um eine Gefährdung sowohl der Verkehrsteilnehmer wie auch der Aktivisten zu vermeiden nicht genutzt werden", schreibt das RP.
Die vierte angemeldete Mahnwache an der Kreisgrenze Marburg-Biedenkopf zum Vogelsberg direkt an der B 62 wurde aus Sicherheitsgründen untersagt. Auch hier sollten Aktivitäten auf der B 62 vom 5. September bis 1. März 2021 durchgeführt werden.
Die vom Veranstalter an allen vier Standorten angemeldeten Zelte beziehungsweise ein Aufstellen von Wohnwagen zum Übernachten sowie stationäre, ortsfeste Versorgungseinrichtungen wurden nicht genehmigt. Sie seien in diesem Fall nicht vom Versammlungsrecht geschützt, so das RP in seiner Stellungnahme.