Der BUND Vogelsbergkreis kritisiert den Entwurf des neuen Regionalplans Mittelhessen und ruft die Bürger Lauterbachs auf, Widersprüche einzulegen. Die Frist endet am 25. März.
LAUTERBACH. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Kreisverband Vogelsberg, weist in einer Presseerklärung darauf hin, dass im aktuell ausgelegten Entwurf zum Regionalplan Mittelhessen mehrere Flächen, die bislang als "Vorranggebiet für Naturschutz" ausgewiesen waren, nun zum weniger geschützten "Vorbehaltgebiet" herabgestuft werden oder ganz aus dieser schützenden Einstufung verschwinden sollen.
Abgesehen davon, dass der Erhalt der Natur erst jetzt vom Weltklimarat als einer der drei wichtigsten Punkte für den Schutz des Weltklimas eingestuft worden sei und der Regionalplan somit den Zielen des Klimaschutzes widerspreche, dürften aus Sicht des BUND diese Veränderungen gerade für die Lauterbacher Bevölkerung interessant sein. "Gehören diese, zum Teil von sehr alten Eichen bestandenen Flächen, doch zu den Markenzeichen der Kreisstadt", so die Pressemitteilung.
Konkret handele es sich um folgende Flächen: 6.1.2 -VB1: Lauterbach, Große Hutung unterhalb PV-Anlage bei Schloss Eisenbach - im alten Regionalplan Vorranggebiet - im Entwurf nun nicht mehr dargestellt. Sie sei wegen ihrer Ausprägung und Schönheit ein raumprägendes Landschaftselement, mit großen Eichen und ausgedehntem mageren Grünland wichtig für die Biodiversität.
6.1.2 -VB2, im Tal des Eisenbachs das lang gezogene Talauengebiet, Lebensraum des Schwarzkehlchens und des Braunkehlchen, sollte laut BUND auch wegen der Biotopverbund-Funktion unbedingt Vorrangfläche Naturschutz bleiben.
6.1.2 -VB3: Lauterbach, Hutungen südlich Blitzenrod - hier sei der Status als Vorranggebiet Naturschutz weggefallen. Man finde hier große Eichen wie auf dem benachbarten Hainig, der seltene Eremit-Käfer lebe hier. Diese Hutung hätte nun gar keine Naturschutzkulissen-Zuordung mehr. Daher beantragt der BUND die Aufnahme in die Vorranggebiete.
Auch wenn diese Herabstufungen nun nicht bedeuten, dass konkrete Pläne zur Bebauung oder dergleichen vorliegen würden, so stelle der BUND doch die Frage, welche Absicht hinter dieser Aufweichung des Schutzstatus stecke und warnt davor, diese wertvollen Flächen schutzlos den Ideen späterer Planer auszuliefern.
Für die Lauterbacher habe dieser gesamte Bereich neben dem Naturschutz auch eine wichtige Bedeutung - nicht nur die Geschichte von Hutungen überhaupt und für den geschichtsträchtigen Raum rund um Schloss Eisenbach, sondern auch im Hinblick auf Fremdenverkehr und Kultur. Durch die Talaue führe mit dem Vulkanradweg einer der beliebtesten überregionalen Radwege Hessens auf der alten Bahnstrecke, der seine Beliebtheit vorwiegend der außergewöhnlichen landschaftlichen Schönheit verdanke. Und nicht zuletzt sei dieser Bereich wohl der einzige des Lauterbacher Stadtgebietes, der jemals Einzug in die Weltliteratur gefunden habe: Der Literatur-Nobelpreisträger Günter Grass (1927-2015) habe die einzigartige Landschaft zwischen Schloss Eisenbach und Lauterbach in seinem Roman "Die Rättin" (1986) beschrieben, so der BUND.
Aus allen diesen Gründen appelliert der BUND Vogelsberg an alle Lauterbacher, vor allem aber auch an die Stadtverordneten und den Bürgermeister, sich für den langfristigen Erhalt dieser Talaue einzusetzen und dem Regionalplan in diesen Punkten zu widersprechen. Stellungnahmen zu diesem Plan und damit auch zu den oben beschriebenen Veränderungen könnten nur noch bis zum Freitag, 25. März, an das Regierungspräsidium in Gießen eingereicht werden: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1000180/1001640.