Brenderwasser wird im Rahmen des Programms "100 Wilde Bäche für Hessen" renaturiert. Die Förderquote liegt bei bis zu 95 Prozent.
LAUTERBACH. Durch menschliche Einflüsse, wie Begradigungen, massiven Gewässerverbau und die Entwässerung der Auen haben Fließgewässer in der Vergangenheit vielfach negative Veränderungen erfahren müssen. Diese Eingriffe haben die Funktionsfähigkeit dieser sensiblen Ökosysteme erheblich beeinträchtigt und tragen unter anderem zur schwindenden Artenvielfalt in aquatischen Lebensräumen sowie zu Hochwasserproblemen bei. Die schnelle Absenkung von Grundwasser führt zudem zu einer mangelnden Pufferung in Dürrejahren. Auch am Brenderwasser sind die genannten Defizite vorhanden.
Die Stadt Lauterbach ist mit dem Brenderwasser Teil des Programms "100 Wilde Bäche für Hessen" des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), welches die Herstellung eines guten ökologischen Zustands der ausgewählten Gewässer zum Ziel hat. Mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) wurde der Stadt ein Dienstleister an die Seite gestellt, der bei der Maßnahmenumsetzung begleitet und bei allen Aufgaben der Bauträgerschaft unterstützt.
Bevor das Projekt richtig starten konnte, wurden die beteiligten Fachbehörden informiert und die vorhandenen Defizite besprochen sowie der Rahmen der Maßnahmen abgesteckt. Damit die Renaturierung in Angriff genommen werden kann, hat die Stadt Lauterbach Anfang vergangenen Jahres die Planungsleistung öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Das beauftragte Planungsbüro - Ökobüro Gelnhausen - hat unmittelbar mit der Planung begonnen und zum Ende des Jahres 2022 der Stadt erste Vorschläge für die Renaturierung des Brenderwassers vorgestellt.
Durchwanderbarkeit der Gewässer
Ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Gewässerschutzes und Ziel des Programms "100 Wilde Bäche für Hessen" ist laut einer Pressemitteilung des HLG die Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes der Gewässer sowie deren Ufer und Auenbereichen (Renaturierung). Besonders im Fokus steht dabei die Durchwanderbarkeit der Fließgewässer für Fische und alle anderen Organismen. Diese sei am Brenderwasser unter anderem durch Wehre und Massivsohlen ohne natürliche Substratauflage deutlich eingeschränkt.
Die strukturelle Vielgestaltigkeit und eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt sind der zweite gewichtige Baustein der Gewässerrenaturierung. Besonders mit Maßnahmen, die der dynamischen Eigenentwicklung von Fließgewässern Vorschub leisten, hier könne laut HGL sehr viel getan werden. Hierzu sollten geradlinige Abschnitte des Brenderwassers mit neuen Strukturen wie Abflachungen und Aufweitungen der Ufer, Buhnen und Störsteinen angereichert werden.
Der dritte Baustein ist die Flächenverfügbarkeit: Nach dem Motto "Fließgewässer brauchen Raum" sollten dem Brenderwasser abschnittsweise Gewässerrandstreifen und Auenflächen zur freien Entwicklung und als natürlichen Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt werden.
"Wir alle brauchen sauberes Wasser, eine gesunde Umwelt und lebenswerte Landschaften. Mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie haben sich Deutschland, Hessen und die Stadt Lauterbach dieser Verantwortung gestellt. Bei der Umsetzung ist die Stadt Lauterbach auf die Mitwirkung angewiesen. Gewässerrenaturierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe und geht alle an", heißt es seitens der Stadt.