Fulda nicht mehr für Lauterbacher "Krimis" zuständig

2005 hat die Justizreform in Hessen Folgen für schwere Straftaten im Altkreis und die Frischbörner Wehr lag im Clinch mit der Stadt Lauterbach.

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LAUTERBACH. Wenn im Altkreis Lauterbach eine schwere Straftat begangen wurde und die Polizei den oder die Täter festnehmen konnte, dann wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Fulda angeklagt und vor dem Landgericht Fulda verhandelt. Diese seit der Nachkriegszeit geltende Regel verlor im Frühjahr 2005 ihre Gültigkeit. Von nun an wurden die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Gießen zuständig.

Der Banküberfall von Ulrichstein - zwei Männer waren vom Landgericht Fulda wegen ihrer Beteiligung an dem Überfall jeweils zu neun Jahren Haft verurteilt worden - und der Fall des sexuellen Missbrauchs in einem Dorf im Vogelsberg, der in dieser Reihe am Mittwoch vergangener Woche Thema war - hier war der Täter, der seine Enkelin missbraucht hatte, zu vier Jahren Haft verurteilt worden - waren die letzten spektakulären Strafprozesse mit Tatort im Altkreis Lauterbach, bei denen das Landgericht Fulda zuständig war.

Am 1. Januar 2005 war das Amtsgericht Lauterbach vom Land umgestuft worden zur Zweigstelle des Amtsgerichts Alsfeld. Zuständig für den Altkreis Lauterbach wurden damit die Staatsanwaltschaft und das Landgericht in Gießen. Lauterbach gab auch sein Schöffengericht und das Jugendschöffengericht, die höhere Strafen als ein Einzelrichter verhängen konnten, nach Alsfeld ab. Das Familiengericht war bereits in Alsfeld konzentriert worden. Auch die Verwaltung des Gerichts zog von Lauterbach nach Alsfeld. Ohne Veränderungen blieb Lauterbach für Zivilsachen zuständig, wenn also ein Bürger den anderen verklagt. Auch für die freiwillige Gerichtsbarkeit blieb Lauterbach unverändert zuständig, also Fragen der Betreuung und des Grundbuchs. Einzige Ausnahme: Das Handelsregister für Lauterbach, das zwei Jahre zuvor von Lauterbach nach Fulda gewechselt war, zog nun nach Gießen.

Der Banküberfall auf die Volksbank Ulrichstein im Sommer 2004 wurde nun sogar ein Fall für den Bundesgerichtshof. Gegen das Urteil der Ersten Strafkammer in Fulda legten die Verteidiger der verurteilten Bankräuber Revision ein.

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Der Vogelsbergkreis zog eine erste Bilanz nach der Einführung von Hartz-IV zu Jahresbeginn: 90 Prozent der bisherigen Sozialhilfeempfänger waren aus der Sozialhilfe zu Hartz-IV gewechselt. Das entsprach 3200 Menschen.

Die Frischbörner Feuerwehr befand sich in einer ungewöhnlichen Situation. Sie löschte Feuer und griff ein, wenn jemand Hilfe brauchte. Aber sie besaß keinen Wehrführer. Denn die beiden Leiter der Stadtteilwehr, Jürgen Boß und Jürgen Eifert, waren zwar von den Mitgliedern gewählt worden, aber die Stadt hatte sie nicht zu Ehrenbeamten und damit Wehrführern ernannt. Der Grund: Den beiden Männern fehlte eine bestimmte Qualifikation, nämlich der Lehrgang "Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall". Das Ungewöhnliche an dem Vorgang war, dass die Frischbörner Wehr nie zu einer technischen Hilfeleistung Verkehrsunfall gerufen werden würde, weil sie dafür nicht ausgestattet war. Um den Streit zu lösen, kündigten die beiden Sprecher der Wehr an, den geforderten Lehrgang zu besuchen.

Bei der Lauterbacher Feuerwehr wurden zwei seltene Jubiläen gefeiert. Gleich zwei Mitglieder, nämlich der ehemalige Kreisbrandinspektor Heinrich Alt sowie Karl Stöhr wurden für 60 Jahre Mitgliedschaft in den Lauterbacher Feuerwehr mit einer Ehrenmünze und einem Geschenk ausgezeichnet.

Der Eintracht-Fanclub in Angersbach bekam prominenten Besuch von dem Frankfurter Bundesligisten. Mehr darüber am nächsten Mittwoch.