Nach der Anklage durch die Generalstaatsanwaltschaft betont der Wiesbadener Stadtrat seine politische Integrität. Im Raum steht der Vorwurf „Beihilfe zur Untreue".
WIESBADEN/FRANKFURT. Nachdem am Vormittag die Generalstaatsanwaltschaft die Anklageerhebung gegen den amtierenden Wiesbadener Sozialdezernenten Christoph Manjura bekanntgegeben hat, meldet sich nun der Angeschuldigte über seine Anwälte zu Wort. In der Stellungnahme, die mit der Überschrift „Christoph Manjura ist nicht bestechlich“ versehen ist, äußert sich Manjura zwar persönlich und zum von der Staatsanwaltschaft fallengelassenen Verdacht der Mandatsträgerbestechlichkeit.
Zu den in der Anklage erhobenen Vorwürfen der Scheinarbeit wollen sich Manjura und seine anwaltliche Vertretung aber auch weiterhin nicht öffentlich äußern. Nur so weit geht man in dem Schreiben: „Allen Stellen, denen Herr Manjura rechtlich, politisch oder persönlich verpflichtet ist, hat er den Sachverstand selbstverständlich unverzüglich von sich aus Mitteilung gemacht.“ Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem heutigen Sozialdezernenten der Stadt Wiesbaden vor, zwischen 2015 und 2017 in zwei Anstellungsverhältnissen bei der Arbeiterwohlfahrt Wiesbaden (Awo) zwar Zahlungen erhalten, dafür aber keine oder keine adäquate Arbeitsleistung erbracht zu haben. Dies erfüllt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der „Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall“. Manjura war im betreffenden Zeitraum Mitglied der SPD Stadtverordnetenfraktion.
Ermittlungen wegen mutmaßlichem Verrat von Dienstgeheimnissen dauern an
„Die vergangenen 14 Monate waren für meine Familie und mich, aber auch für mein persönliches wie berufliches Umfeld, sehr belastend. Der Vorwurf der Bestechlichkeit kratzt an der persönlichen Integrität eines jeden politisch tätigen Menschen. Ich danke daher allen Menschen, die mich, meine Werte und meine Arbeit kennen und mich mit ihrem Zuspruch durch das vergangene Jahr getragen haben – auch wenn im Hinblick auf das Gesamtverfahren erstmal nur ein Zwischenschritt erreicht ist“, wird Manjura in der anwaltlichen Stellungnahme zitiert. Als Zwischenschritt wertet Manjura, dass die Generalstaatsanwaltschaft ihren anfänglichen Verdacht der Mandatsträgerbestechlichkeit nicht weiterverfolgt. Die Ermittlungen hätten keine Belege dafür ergeben, dass der Vorwurf eines Zusammenhangs von Manjuras Beschäftigungsverhältnis und von ihm mit verhinderten Sozialkürzungen bei den Haushaltsverhandlungen 2016/2017 zutreffend sei. „Herr Manjura und dessen Verteidigung sehen ihn daher durch die Ermittlungen der Behörden von dem Vorwurf der Bestechlichkeit vollumfänglich entlastet.“
Wie berichtet dauern Ermittlungen wegen des Verdachtes des Verrats von Dienstgeheimnissen noch an. Manjura soll im April und Mai 2021, also in seiner Zeit als Stadtrat und Sozialdezernent der Stadt Wiesbaden, mehrere vertrauliche Dokumente an ein Vorstandsmitglied der Wiesbadener Awo weitergegeben haben. Hierzu heißt es von Manjuras Anwaltschaft: „Es liegen aber auch hier bereits sehr viele Beweismittel vor, aus denen sich aus Sicht der Verteidigung von Herrn Manjura auch schon hinreichend ergibt, dass dieser Verdacht ebenfalls nicht begründet ist. Die betroffenen Informationen waren danach für den Empfänger entweder aus anderen Quellen jederzeit ermittelbar oder in keinem Fall geeignet, öffentlichen Interessen zu gefährden, was die Verteidigung von Herrn Manjura im Rahmen eines umfangreichen Schriftsatzes an die Ermittlungsbehörden Ende Juli bereits detailliert dargelegt hat.“