Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes dürfen „Gewinne in der Krise bei Kraftstoff, Gas oder Öl nicht zulasten der Verbraucher:innen an Unternehmen fließen. Hier muss die Bundesregierung einen Riegel vorschieben.“ Zudem sei ein drittes Entlastungspaket für die Verbraucher nun umso dringlicher. Die Dachorganisation der Verbraucherzentralen forderte außerdem, Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes zu überarbeiten. Es könne nicht sein, dass in der Notlage Gaskunden binnen einer Woche gegebenenfalls unbegrenzte Preissteigerungen hinnehmen müssen. Viele könnten die Energiepreise schon jetzt nicht mehr stemmen. Eine quasi ungefilterte Preissteigerung würde zu einer Überbelastung vieler führen.
“Hat die Bundesnetzagentur nach Ausrufung der Alarmstufe oder Notfallstufe ... eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland festgestellt, haben alle hiervon betroffenen Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette das Recht, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen”, heißt es im Gesetzestext. Eine Preisanpassung sei insbesondere dann nicht mehr angemessen, “wenn sie die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung überschreitet, die dem jeweils betroffenen Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Reduzierung der Gasimportmengen für das an den Kunden zu liefernde Gas entstehen”.