Nach Zeitungsbericht: Ahrtal-Flutopfer erhält Entschädigung

Günter Bleffert und seine Schwester Susanne Wilhelm auf dem Grundstück in Altenburg, wo vor der Flut ihr Elternhaus stand.  Archivfoto: Lukas Görlach

Nach dem Bericht der VRM-Zeitungen über alleingelassene Flutopfer zahlt die Versicherung eine Entschädigung. Auch die Landesbank, die Unterstützung verweigert hatte, reagiert.

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ALTENAHR. Günther Bleffert spricht aus, was viele Flutopfer an der Ahr erlebt haben: „Unerfreulich, dass der Einzelne eher ohnmächtig ist. Und gut, dass die Medien Macht haben.“ Die Zeitungen der VRM hatten zum Jahrestag der Flutkatastrophe im Ahrtal über den verzweifelten Kampf von Günther Bleffert und seiner Schwester Susanne Wilhelm berichtet. Im Schicksal der Familie hatte sich die Flutkatastrophe und der Umgang der Behörden und Versicherungen mit den Opfern wie in einem Brennglas gebündelt.

Die 86-jährige Mutter der beiden Geschwister war qualvoll in ihrem Haus im Altenahrer Ortsteil Altenburg ertrunken. Susanne Wilhelm, hilflose Zeugin der Todesschreie ihrer Mutter, überlebte die knapp zehn Meter hohe Flut im Juli 2021 zwar auf dem Dach des Hinterhauses. Mit ihren Anträgen auf Entschädigung biss sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz allerdings monatelang auf Granit. Zugleich schlug sich ihr Bruder Günter Bleffert, der mit seiner Frau im benachbarten Reimerzhoven sein Haus verlor, mit seiner Versicherung herum. Ein Musterbeispiel für das häufig leere Versprechen von der schnellen und unbürokratischen Hilfe.

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Das hat sich in diesem Fall durch die Berichterstattung der VRM zum Glück geändert. Als erstes reagierte die Versicherung von Bleffert, nachdem unsere Zeitung das Verhalten der HUK Coburg an die Öffentlichkeit gebracht hat. Bleffert, Prototyp Lehrer, Schulleiter und aufrechter Beamter, stritt mit seiner Versicherung nach einem Jahr um fast alles: Um die Entschädigung mehrerer Gebäudeteile, die der Gutachter der Versicherung schlicht nicht aufgeführt hatte, und am Ende um die grundsätzliche Frage, ob das Gebäude überhaupt wieder aufgebaut werden könne.

Versicherung begleicht Schaden

Wie sich später herausstellte, hatte ausgelaufenes Heizöl zwei Etagendecken so kontaminiert, dass sie nicht mehr zu sanieren sind. Selbst den vertraglich klar geregelten Mietkostenersatz hatte die Versicherung während des Streits einfach ausgesetzt. Nach der Berichterstattung hat die HUK Coburg den Ansprechpartner für die Blefferts ausgetauscht und den Schaden im Schnellverfahren beglichen. Die Versicherung einigte sich mit dem Anwalt des Geschädigten auf einen vollständigen Wertersatz des Hauses, das Bleffert und seine Frau an der Ahrfront des Weinortes nicht wieder aufbauen möchten. „Wir können uns in diesem Fall nur entschuldigen“, schreibt Holger Brendel, Sprecher der HUK Coburg an die VRM. Die Flutkatastrophe habe auch die Versicherungen vor Herausforderungen nicht gekannten Ausmaßes gestellt. Dass eine angemessene Behandlung des Falls nicht gelungen sei, könne man nur bedauern.

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Inzwischen hat sich auch die Investitions- und Strukturbank (ISB) bewegt. Nachdem die Zeitung auf das Schicksal von Susanne Wilhelm und ihrer ertrunkenen Mutter aufmerksam gemacht hatte, rutschte die Behördenbank zwar zunächst nur wieder in den üblichen Rechtfertigungsmodus: Große Fortschritte beim Abbau des Antragsstaus, komplexes Verfahren, Angebot einer Unterstützung vor Ort durch die Infopoints, die die ISB als Lotsen für die Flutopfer eingerichtet hatte. Dabei hatten sich die Mitarbeiter des Infopoints in Altenahr nach Information dieser Zeitung längst für eine Entschädigung des Hausrats von Susanne Wilhelm eingesetzt. Und Bewegung kam in die Sache erst, nachdem eine von der ISB eingesetzte Lotsin nach der Veröffentlichung des Falls noch einmal – und fast schon verzweifelt – Druck in der Mainzer ISB-Zentrale machte.

Schwere Traumata seit der Flutnacht

Das Ergebnis: Den Verlust des Hausrats von Susanne Wilhelm hat die ISB inzwischen mit der üblichen Pauschale von 13.000 Euro ausgeglichen. Da die Familie das Haus und das Hinterhaus in Wurfweite zur Ahr nicht mehr aufbauen will, steht nun auch im Raum, dass die Geschwister gemeinsam einen Antrag auf Ersatzvorhaben stellen können. Unter Ersatzvorhaben wird eine Entschädigung des Hauses für den Kauf oder Bau von Wohneigentum an anderer Stelle verstanden. Die Mitarbeiter des Infopoints der ISB in Altenahr unterstützt sie dabei weiterhin.

„Ich hoffe, dass es meiner Schwester nun etwas leichter fallen wird, ihren Frieden zu finden“, sagt Günter Bleffert. Susanne Wilhelm leidet seit der Flutnacht unter schweren Traumata. Sie hatte nach über 40 Jahren ihren Beruf als Sachbearbeiterin bei der regionalen Volksbank aufgeben müssen.