Die Bundestagswahl kann nach dem von CDU und SPD neu beschlossenen Wahlrecht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag der Opposition ab, will aber weiter prüfen.
KARLSRUHE. Die Bundestagswahl am 26. September kann nach dem von der Koalition aus Union und SPD neu beschlossenen Wahlrecht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies einen entsprechenden Eilantrag der Oppositionsparteien ab.
Abgeordnete der FDP, der Grünen und der Linken wollten die Änderungen über den Eilantrag mit sofortiger Wirkung kippen. Wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte, will es die Reform aber im Hauptverfahren genau prüfen, die Richterinnen und Richter sehen möglicherweise problematische Punkte.
Bundestag wird zu groß
Die Koalition aus CDU und SPD hatte eine Reform des Wahlrechtes beschlossen, um den Bundestag nicht immer größer werden zu lassen. Normalerweise hat der Bundestag 598 Sitze, gerechnet ohne Überhangmandate und Ausgleichssitze. Aktuell hat das Parlament jedoch bereits 709 Sitze und nach der Bundestagswahl im September könnte die Zahl sogar auf über 800 ansteigen.
Eine zweistufige Reform sollte dem entgegenwirken. Zum einen über eine Deckelung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Und dann - nach der nächsten Wahl - über die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. Darüber ließe sich die Zahl der Direktmandate und darüber wiederum die Zahl der Überhangsmandate weiter reduzieren.
Von dpa