Wie schreibt man eigentlich ein Klimagesetz?

Klimastreik von Fridays for Future in Frankfurt hier im Jahr 2019.
© Archivfoto: Frank Rumpenhorst/dpa

Rheinland-Pfalz hat schon ein Klimagesetz, in Hessen gibt es nun einen Entwurf. Wie dieser entsteht, was drinsteht und wo Bürger es spüren, erklärt Lena Keul vom Umweltministerium.

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Frau Keul, Sie haben am Entwurf des Klimagesetzes mitgeschrieben. Warum brauchen wir überhaupt ein hessisches Klimagesetz? Reicht das Bundesgesetz nicht?

Natürlich ist das Bundesgesetz wichtig, weil es den Rahmen setzt, ohne den Bund können wir unsere Ziele in Hessen nicht erreichen. Viele Emissionen, die es in Hessen gibt haben wir selbst nicht in der Hand. Jedes Bundesland hat eben andere Voraussetzungen und Bedingungen vor Ort. Und deswegen ist es wichtig, dass die Bundesländer eigene Gesetze erlassen. 

In Rheinland-Pfalz gibt es schon länger ein Klimagesetz. Warum kommt es in Hessen jetzt erst? 

Wir haben schon lange einen Klimaplan mit konkreten Maßnahmen. Jetzt freuen wir uns, dass das Gesetz kommt und die Klimaziele verbindlich festschreibt. 

Der Entwurf für das Klimagesetz ist fertig. Wie schreibt man eigentlich ein Klimagesetz?

Das war für uns das erste Klimagesetz, das wir geschrieben haben. Es gab einen politischen Beschluss mit den wichtigsten Eckpunkten, in welche Richtung das Gesetz gehen soll. Und dann haben wir zunächst geschaut: wie sieht das Bundesgesetz aus und wir haben andere Landesgesetze analysiert. Wir haben dann überlegt: Was läuft in Hessen gut, was sollten wir festschreiben und was wäre hinderlich, wenn wir das festschreiben. Zum Beispiel beim „Klimaplan Hessen“ war es wichtig, dass wir ihn auf gesetzlich feste Füße stellen. 

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Der Klimagesetzesentwurf ist ein Rahmengesetz. Warum haben Sie sich dafür entschieden?

Wir haben ein Rahmengesetz geschrieben, da so Einzelmaßnahmen, beispielsweise über den Klimaplan, leichter verschärft werden können, als wenn alle Maßnahmen Teil des Gesetzes wären. Da würde eine Anpassung viel zu lange dauern. Dafür muss die Klimapolitik zu schnell reagieren.

Was sind Ihrer Meinung nach, die wichtigsten Ziele in dem Gesetzesentwurf? 

Einmal das 40-Prozent-Ziel bis 2025 – das bedeutet eine Reduktion von 40 Prozent an Emissionen gegenüber 1990 in Hessen. Das Ziel für 2030 konnte verschärft werden: hier sollen 65 Prozent reduziert werden. Und Treibhausgas-Neutralität soll bis 2045 in Hessen erreicht werden.

Wir haben auch die Klimaanpassung gesetzlich verankert, damit klar ist: Wir müssen wissen, wie sich der Klimawandel auf Hessen auswirkt und dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen.

Sie haben gesagt, dass der Klimaplan auch als wichtiger Punkt festgeschrieben ist. Warum?

Wir haben den Klimaplan verankert, so dass bei absehbaren Zielverfehlungen in Sektoren wie beispielsweise Verkehr oder Energie, Maßnahmen darüber hinaus ergriffen werden können.

Und der „Klima-Check“ ist im Klimagesetz drin. Das heißt, alle neuen Gesetze und Verordnungen des Landes, die relevant sind, werden unter Abwägung der Klimaschutzziele beraten.

Welche Maßnahmen gibt es konkret, um die Ziele, wie die Neutralität, zu erreichen?

Im Verkehrssektor gibt es im Klimaplan verschiedene Maßnahmen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, des Rad- und Fußverkehrs oder Schienenverkehrs. Im Energiebereich müssen die Kommunen planen, wie sie eine Wärmeversorgung hinbekommen ohne, dass die auf fossilen Energien beruht. Und auch der Wald soll so wiederaufgebaut werden, dass er dem Klimawandel nach der Dürre zukünftig besser standhalten kann. 

Welche konkreten Auswirkungen hat das Gesetz für Bürger und Bürgerinnen?

Im Gesetz gibt es keinen Paragrafen, der sich direkt an die Bürger richtet im Sinne neuer Pflichten. Das Gesetz macht die Klimaziele rechtlich verpflichtend und über den Klimaplan wird es dann Maßnahmen geben, die auch Bürger und Bürgerinnen merken. Wenn es beispielsweise um mehr vegetarische Angebote in Schulkantinen geht, um Solardächer an Schulen oder um die Entsieglung von einem Platz in einer Kommune.

Die Abschlusserklärung der UN-Klimakonferenz 2022 haben viele Experten kritisch gesehen. Konnten Sie aus der Konferenz Ziele mitnehmen, die im Nachgang noch im Gesetzesentwurf berücksichtigt werden? 

Mir ist einmal der Fonds für Schäden und Verluste im Kopf geblieben. Daran ist wichtig, dass die Folgewirkungen vom Klimawandel mitgedacht werden. Das haben wir tatsächlich schon im Klimagesetz verankert. Wir haben geschrieben, dass die nicht vermeidbaren Folgen des Klimawandels abzumildern sind, um die sozialen Folgewirkungen abzuschwächen. Denn Menschen in schlecht gedämmten Häusern oder in dichtbesiedelten Bereichen, wo es kaum Grünflächen gibt, leiden beispielsweise viel stärker unter einer Hitzeperiode im Sommer. Das müssen wir immer mitdenken – was im Gesetz gut abgedeckt ist, glaube ich.

Wie schauen Sie darauf, dass es keinen Ausstieg aus Gas und Öl geben wird?

Das hätte es dringend gebraucht, dass wir uns von der Abhängigkeit fossiler Energien lösen. Deshalb ist es wichtig, dass wir auf Landesebene etwas tun. Im Klimagesetz haben wir deshalb zum Beispiel verankert, dass ab 2026 bei Umrüstungen in Gebäuden, die dem Land gehören – Ministerien oder Behörden - nur Anlagen verwendet werden können, die auf die Verbrennung fossiler Brennstoffe verzichten. 

Der Entwurf ist jetzt im Landtag. Wie lange wird es dauern, bis der Entwurf zum festgeschriebenen Gesetz wird?

Den Beschluss, dass es ein Klimagesetz geben soll, den gab es im Oktober 2021. Und wir hoffen jetzt auf einen Beschluss im Januar 2023. 

Wer und wie wird das Gesetz am Ende beschlossen? 

Im Landtag gibt es drei Lesungen. Das Gesetz wird in den Landtag eingebracht und in einer ersten Lesung im Plenum diskutiert. Dann wird es an den zuständigen Fachausschuss, den Umweltausschuss, überwiesen – da sind wir jetzt gerade. Und dann gibt es noch eine zweite oder dritte Lesung und die Abstimmung im Landtag.