Der Dannenröder Forst kommt nicht zur Ruhe. Das Regierungspräsidium in Gießen muss neue Auflagen erlassen, wenn es die Proteste eindämmen will.
Von dpa
Einsatzkräfte der Polizei stehen vor einer Barrikade, die Aktivisten im besetzten Waldgebiet errichtet haben. Auf der Fläche sollen nach Polizeiangaben die Baugeräte für den Bau der A49 abgestellt werden. Aktivisten leisten Widerstand gegen den Weiterbau der Autobahn 49 im Dannenröder Wald.
(Foto: Andreas Arnold/dpa)
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GIESSEN - Das Regierungspräsidium Gießen will erst am Donnerstag neue Auflagen für die Proteste gegen den Weiterbau der A49 im Dannenröder Forst verkünden. Diese würden dem Anwalt der Aktivisten im Laufe des Tages schriftlich zugestellt "und gelten dann mit der Bekanntgabe", sagte ein Sprecher des Regierungspräsidiums am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
"Die Auflagen für die drei Protestcamps sind mit den Anmeldern sowie den beteiligten kommunalen und Landkreisvertretern besprochen worden", sagte der Sprecher. Am Mittwochnachmittag fanden dazu drei Ortstermine in Dannenrod, Schweinsberg und Lehrbach statt. "Ziel war es zu klären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Übernachtungen zu ermöglichen."
Im Rechtsstreit um die Proteste hatten die Aktivisten am Dienstag einen Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Das Gericht in Karlsruhe gewährte ihnen teilweise vorläufigen Rechtsschutz für Klagen gegen Auflagen und Verbote des Regierungspräsidiums. Umstritten ist insbesondere das von der Behörde verhängte Übernachtungsverbot für ein geplantes Camp.
"Das Regierungspräsidium prüft den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Einzelnen und wird ihn umsetzen", hieß es dazu am Mittwoch in Gießen. Bis Donnerstag würden "angepasste Auflagen" erlassen. "Diese werden dem Gerichtsbeschluss entsprechen und zugleich die Corona-Lage ausreichend berücksichtigen." Im Wasserschutzgebiet dürfe weiterhin nicht demonstriert werden.
Auch Blockadeaktionen auf der Landesstraße 3343 ("Dannenröder Straße") bleiben weiter untersagt. Das Verwaltungsgericht Gießen lehnte am Mittwoch den Eilantrag des Versammlungsanmelders gegen neu erteilte Auflagen hinsichtlich einer Mahnwache ab. Nach Auffassung der Kammer handelt es sich bei den für sechs Monate angemeldeten täglichen "Blockadetrainings" auf der Landesstraße um "rechtswidrige Verhinderungsblockaden". Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 4 L 3142/20.GI)
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Unbekannte hatten in der Nacht zum Dienstag Autos mit Farbe markiert und damit gedroht, diese anzuzünden, sollte es zu einer Rodung des besetzten Waldes kommen. Die A49 soll nach der Fertigstellung Kassel und Gießen verbinden. Aus Protest gegen das politisch umstrittene Projekt haben sich im Dannenröder Forst bei Homberg/Ohm (Vogelsbergkreis) Aktivisten in Baumhäusern eingerichtet und Barrikaden auf Waldwegen errichtet.
"Der Lückenschluss der A49 ist erforderlich und muss schnellstmöglich vollzogen werden", kommentierte Stefan Naas, verkehrspolitischer Sprecher der FDP im Hessischen Landtag. Die AfD sagte, Autos zu beschädigen zeige deutlich, "dass die Verantwortlichen keine Demonstranten, sondern politisch motivierte Straftäter sind".