Die Schulen in Hessen können jetzt Anträge stellen, um Geld aus dem Digitalpakt zu erhalten – für WLAN, interaktive Tafeln oder Lehrerfortbildung.
Von Christian Stang
Reporter Politikredaktion Wiesbaden
Die hessischen Schulen können jetzt Förderanträge für die Digitalisierung stellen.
(Foto: dpa)
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WIESBADEN - Die hessischen Schulen können beim Land von sofort an Geld für Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung beantragen. Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist am Montag die lange erwartete Förderrichtlinie zur Umsetzung des Digitalpakts Schule in Hessen in Kraft getreten. Das entsprechende Landesgesetz war bereits im September vom Landtag verabschiedet worden. Aus dem Digitalpakt stehen für Hessen über einen Zeitraum von fünf Jahren 372 Millionen Euro an Bundesmitteln bereit. Land und Kommunen stocken die Summe mit jeweils eigenem Geld auf 500 Millionen Euro auf. Insgesamt stellt der Bund den 16 Bundesländern bis 2023 fünf Milliarden Euro zur Verfügung.
Der hessische Industrie- und Handelskammertag forderte die Landesregierung auf, die Mittel vorrangig den 116 Berufsschulen zukommen zu lassen. Die Berufsschulen müssten die Auszubildenden auf die digitale Arbeitswelt vorbereiten, erklärte die HIHK-Bildungsexpertin Brigitte Scheuerle. Sie müssten daher verbindlich höhere Zuweisungen vom Land und vom Bund erhalten als die allgemeinbildenden Schulen. Eine Umfrage unter hessischen Berufsschulen habe ergeben, dass der Status quo sehr unterschiedlich sei. Nur 17 Prozent der Schulen seien mit ihrer technischen Infrastruktur insgesamt zufrieden. Ein Drittel der Einrichtungen habe dagegen nach eigenen Angaben eine schlechte oder gar keine Internetanbindung, mehr als die Hälfte habe eine schlechte oder gar keine WLAN-Infrastruktur. Ebenfalls mehr als 50 Prozent benötigen laut Umfrage neue Maschinen und Geräte.
Förderfähige Maßnahmen sind laut der Richtlinie unter anderem: Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände und die Einrichtung von WLAN.
Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Beamer oder Displays) zum Betrieb in der Schule mit Ausnahme der Verwaltung. Digitale Arbeitsgeräte, beispielsweise für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder fachrichtungsbezogene Bildung an beruflichen Schulen.
Einrichtung von Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern. Personalkosten der Schulträger sind nicht förderfähig.
Unter besonderen Voraussetzungen werden auch schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets gefördert.
Voraussetzung ist ein Konzept für Medienbildung
Wesentliche Voraussetzung für einen Förderantrag ist die Vorlage eines Medienbildungskonzepts durch jede einzelne Schule. Dieses Konzept muss laut Richtlinie mindestens die folgenden Angaben enthalten: eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung; ein pädagogisch-technisches Einsatzkonzept sowie eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrer.
Unterstützung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung des schuleigenen Medienbildungskonzepts erhalten die Schulen nach Angaben des Kultusministeriums insbesondere durch die Fachberatung Medienbildung an den staatlichen Schulämtern. Die praktische Umsetzung des Förderverfahrens ist auf die landeseigene Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) übertragen worden. Diese steht auch als Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Förderprogramm zur Verfügung.