Digitalisierung, Homeoffice, Mindestlöhne

aus Bundestagswahl 2021

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Beim Thema Mindestlohn gibt es verschiedene Vorstellungen: Die Forderungen der Parteien variieren nicht nur in punkto Höhe. Foto: dpa

Auch in der nächsten Legislaturperiode stehen in der Arbeitsmarktpolitik wichtige Weichenstellungen an. Das sind die Pläne der Parteien dazu.

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BERLIN. Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel einerseits, höhere Langzeitarbeitslosigkeit andererseits, Digitalisierung am Arbeitsplatz, Tarifflucht, Homeoffice und Mindestlöhne – auch in der nächsten Legislaturperiode stehen in der Arbeitsmarktpolitik wichtige Weichenstellungen an. Wie die Parteien die Probleme angehen wollen.

Beim Thema Mindestlohn gibt es verschiedene Vorstellungen: Die Forderungen der Parteien variieren nicht nur in punkto Höhe. Foto: dpa

CDU/CSU: Tarifregelungen sollen Vorrang vor Gesetzen haben, wo nötig soll aber eingegriffen werden. Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen will die Union stärken. Werkverträge und Leiharbeit sollen erhalten bleiben. Auch die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen soll es weiterhin geben, aber maximal für zwei Jahre. Anstelle des Acht-Stunden-Tages soll künftig nur noch die nach dem EU-Recht geltende Wochen-Höchstgrenze von 48 Stunden gelten. Die Minijob-Verdienstgrenze soll von 450 auf 550 Euro pro Monat erhöht werden. Den Fachkräftebedarf will die Union unter anderem durch „gezielte und gesteuerte“ Zuwanderung decken. Co-Working-Spaces auf dem Land sollen digitales Arbeiten zukunftsfest machen. Scheinselbstständigkeit soll verhindert werden. Persönliche betreuungsintensive Begleitung im Jobcenter und eine Fortbildungsoffensive sollen Arbeitslosigkeit entgegenwirken. Die Union spricht sich außerdem gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen aus und möchte das Prinzip des „Förderns und Forderns“ des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) beibehalten.

SPD: Die SPD spricht von einem „Recht auf Arbeit“. Die Partei möchte die Möglichkeit vereinfachen, Tarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären sowie über ein Bundestariftreuegesetz die öffentliche Auftragsvergabe von einer Tarifbindung der Unternehmen abhängig machen. Sachgrundlose Befristung soll abgeschafft werden. Den gesetzlichen Mindestlohn will die SPD auf zunächst mindestens zwölf Euro anheben. Die „Brückenteilzeit“ – die Möglichkeit, vom Vollzeitvertrag übergangsweise in Teilzeit zu gehen – soll ausgeweitet werden. Die SPD verspricht zudem ein Recht auf Weiterbildung. Eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit schließt die SPD anders als die Union aus. Es soll einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten für mindestens 24 Tage pro Jahr geben. Das Arbeitslosengeld I will die SPD bei längerer Beschäftigungsdauer auch länger auszahlen, das Arbeitslosengeld II soll in ein einfacher zugängliches „Bürgergeld“ mit größerem privaten Schonvermögen umgewandelt werden. Solo-Selbstständige sollen mit einem Sicherungsgeld in Notlagen unterstützt werden.

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Grüne: Auch die Grünen fordern mehr allgemein verbindliche Tarifverträge und ein Tariftreuegesetz bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Den Mindestlohn wollen sie sofort auf zwölf Euro anheben und Ausnahmen abschaffen. Leiharbeiter sollen vom ersten Tag an den gleichen Lohn bekommen wie Stammbeschäftigte, zusätzlich soll es eine Flexibilitätsprämie geben. Sachgrundlose Befristung soll abgeschafft und Missbrauch von Werkverträgen eingedämmt werden. Die Grünen wollen außerdem ein Recht auf mobiles Arbeiten einführen. Die Arbeitslosenversicherung soll zu einer „Arbeitsversicherung“ umgebaut werden, mit einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Schon ab vier Monaten Beschäftigung soll es einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geben, nicht mehr wie bisher nach sechs Monaten. Auch Selbstständige sollen Zugang erhalten. Hartz IV wollen die Grünen durch eine „Garantiesicherung“ ersetzen, die ohne Sanktionen das soziokulturelle Existenzminimum sichern soll, ähnlich dem Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens. Alle existenzsichernden Sozialleistungen sollen gebündelt werden.

FDP: Die Liberalen wollen wie die Union flexiblere Arbeitszeiten mit wöchentlicher statt täglicher Höchstarbeitszeit. Mobiles Arbeiten soll durch einen Rechtsanspruch auf „Erörterung mit dem Arbeitgeber“ möglich werden. Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice soll es aber nicht geben. Die Mini- und Midijob-Grenzen sollen an den Mindestlohn gekoppelt werden. Die Zeitarbeit will die FDP vereinfachen, die Höchstüberlassungsdauer soll wegfallen. Steuerfinanzierte Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung im Alter, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder das Wohngeld sollen zu einem „Bürgergeld“ zusammengefasst werden. Selbst verdientes Einkommen soll geringer als heute angerechnet und die Hinzuverdienstregeln beim Arbeitslosengeld II verbessert werden. Das Schonvermögen soll erhöht werden. Nach der Geburt eines Kindes soll der weiter arbeitende Elternteil das Recht auf zehn Arbeitstage in „Partnerschutz“ erhalten.

Linke: Die Partei will den Niedriglohnsektor komplett abschaffen. Für alle Unternehmen und Branchen soll stattdessen eine Tarifbindung gelten. Zudem fordert sie einen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle für alle, ebenso wie einen Weiterbildungsanspruch und ein Recht auf Homeoffice. Sachgrundlose Befristungen sollen gestrichen und zulässige Sachgründe für zeitlich befristete Verträge eng begrenzt werden. Leiharbeit will die Linke verbieten. Sie fordert einen Mindestlohn von 13 Euro. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit will die Partei auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzen. Sämtliche Tätigkeiten, auch die der Solo-Selbstständigen, sollen sozialversichert werden. Die Linke will das Hartz-IV-System abschaffen. Es soll eine garantierte und sanktionsfreie staatliche Mindestsicherung von 1200 Euro geben. Das Arbeitslosengeld soll auf Selbstständige ausgeweitet werden. Für Managergehälter will die Linke gesetzliche Obergrenzen einführen.

AfD: Die AfD will den Hartz IV-Leistungsanspruch für EU-Ausländer begrenzen. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I soll abhängig sein von der Dauer der Vollbeschäftigung. Den Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung will sie jedoch senken, indem sie von versicherungsfremden Leistungen entlastet wird und nur noch Beitragszahler profitieren. Ein Hartz IV-Leistungsanspruch für EU-Ausländer soll stärker beschränkt werden. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I soll abhängig sein von der Dauer der Vollbeschäftigung. Den Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung will die AfD senken, indem sie von versicherungsfremden Leistungen entlastet wird und nur noch Beitragszahler profitieren. Die AfD bekennt sich zu allgemein verbindlichen Tarifverträgen und zur Mitbestimmung von Beschäftigten. Die AfD will auch den gesetzlichen Mindestlohn beibehalten. Leiharbeiter sollen beim Lohn mit Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden und wegen höherem Kündigungsrisiko eine zusätzliche Flexibilitätsprämie enthalten.

Von Birgit Marschall