Bus und Bahn in Hessen ab sofort wieder ohne 3G-Regel

aus Coronavirus-Pandemie

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In Bus und Tram dürfen Fahrgäste weiter nur mit FFP2- oder OP-Maske einsteigen.  Archivfoto: Sascha Kopp

Die 3G-Regel gilt im ÖPNV und Fernverkehr in Hessen ab sofort nicht mehr. Die Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen. Welche Regelungen gelten und welche Masken vorgeschrieben sind.

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WIESBADEN. Am Freitag hat das hessische Corona-Kabinett die neuesten Corona-Regeln festgezurrt. Bis zum 2. April sollen demnach auch die 2G-, 2Gplus-, und 3G-Zugangsbeschränkungen weiter gelten.

Allerdings – anders als von der Landesregierung zuletzt dargestellt – nicht für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). In Bus und Bahn bleibt zwar weiter die Maskenpflicht bestehen, die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) ist aber ab sofort außer Kraft gesetzt. Der Grund: Mit Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes am vergangenen Sonntag können solche Regelungen nicht mehr angewandt werden.

FFP2- oder OP-Maske im ÖPNV

In Bus und Bahn sowie in Bahnhöfen muss eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske getragen werden. Diese Regel soll auch ab dem 3. April, wenn auch in Hessen die meisten Corona-Beschränkungen fallen, weiterhin Bestand haben. Die Deutsche Bahn hatte die Regelung für ihre Fern- und Regionalzüge bereits am Wochenende, nach rund vier Monaten, offiziell auslaufen lassen. Auch dort gilt seitdem wieder: Maskenpflicht, aber keine Zugangsbeschränkungen mehr (Ausnahme ist die Bordgastronomie). Ebenfalls sind hier OP- sowie FFP2-Masken zugelassen.

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Die Corona-Zugangsbeschränkungen für andere Bereiche, wie Gastronomie oder bei Großveranstaltungen, bleiben in Hessen bis zum 2. April bestehen.