Besuche in Pflegeheimen und Gottesdienste sind wegen der Corona-Pandemie in Hessen verboten. Das soll sich bald ändern.
WIESBADEN. Hessen hebt das ausnahmslose Besuchsverbot für Alten- und Pflegeheime auf. Vom kommenden Montag an dürfen nahe Angehörige oder andere enge Bezugspersonen die Bewohner einmal in der Woche für eine Stunde besuchen. Dabei gelten die üblichen Abstands- und Hygienevorschriften, es besteht Maskenpflicht. Das gaben Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) am Dienstag nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts bekannt.
Gottesdienste und Trauerfeiern sind vom 1. Mai an wieder erlaubt. Es gelten auch hier die bestehenden Abstands- und Hygieneregelungen. Eine generelle Obergrenze, wie viele Personen die Gotteshäuser besuchen dürfen, ist nicht vorgesehen. In den Heimen müssen Besucher Masken mit OP-Standard tragen, die sie beim Betreten der Einrichtungen erhalten sollen. Ein dauerhaftes Besuchsverbot in den Heimen wäre nicht mit einem würdevollen Leben in Einklang zu bringen, sagte Bouffier. Besonders die alten und kranken Menschen, die in Heimen keine Besuche mehr von ihren Ehepartnern, Kindern oder Enkeln empfangen durften, hätten sehr unter der Situation gelitten, meinte Klose. Mit der jetzt getroffenen Regelung würden die Betroffenen vor einer Infektion und gleichzeitig vor einer möglichen Vereinsamung geschützt. Auch die gemeinsame Glaubensausübung müsse angesichts erster Erfolge bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie Schritt für Schritt wieder ermöglicht werden, sagte Bouffier.
Mit Blick auf die bevorstehende Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag sagte Bouffier, es werde zunächst um die Bewertung der bisher getroffenen Maßnahmen gehen. Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen würden womöglich erst am 6. Mai spruchreif. Dazu könnte die Öffnung von Restaurants und Gaststätten zählen. Der Regierungschef deutete an, dass die Obergrenze von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche zur Öffnung von Geschäften abgeschafft werden könnte. „Wir müssen uns mit dem Gedanken auseinandersetzen, diese Regelung aufzuheben“, sagte Bouffier. Die Einhaltung hygienischer Schutzkonzepte im Einzelhandel sei wohl die sinnvollere Lösung. Die Möglichkeit an Sonntagen einzukaufen, um das Einkaufsgeschehen an den Werktagen zu entzerren, wird nach dem Beschluss der Landesregierung künftig auf die Zeit von 13 bis 18 Uhr beschränkt. An Feiertagen bleiben die Geschäfte ganz geschlossen. Klage gegen Verkaufsverbot in großen Geschäften
Nachdem am Montag Bayerns höchstes Verwaltungsgericht das in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt hatte, wird sich auch der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit diesem Thema befassen. Ein entsprechendes Verfahren von Karstadt/Kaufhof sei anhängig, sagte ein Sprecher. Eine Entscheidung werde voraussichtlich in dieser Woche erfolgen. Geklagt werde in einem weiteren Verfahren auch gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes. Der Präsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), Wolf Mang, forderte, Hotels und Gastronomie sollten schnellstmöglich begrenzt wieder öffnen dürfen, wenn dabei die allgemeinen Distanz- und Hygieneregeln beachtet werden könnten.