So werden die Corona-Maßnahmen in Hessen gelockert

aus Coronavirus-Pandemie

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Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier. Foto: dpa

Bald ohne Maske im Klassenzimmer, in Diskotheken darf wieder getanzt werden - und auch Gastronomie sowie Hotellerie öffnen wieder für Ungeimpfte.

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WIESBADEN. Das hessische Corona-Kabinett hat am Montag weitere Öffnungsschritte beschlossen. Die neue Verordnung orientiert sich am bundesweiten Stufenmodell, sieht aber darüber hinaus auch weitere Lockerungen für Schulen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen vor. Alle neuen Regelungen im Überblick:

Schulen

Ab dem 7. März wird in Hessen die Maskenpflicht am Sitzplatz in den Klassenzimmern aufgehoben. Das gilt am Sitzplatz im Klassenzimmer, nicht im gesamten Raum. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) erläutert diesen Schritt: „Schüler sind in der Pandemie extremst gefordert worden. Wenn wir an anderen Stellen öffnen, sollten die Kinder nicht vergessen werden.“ Zudem wird in den Schulen das Testkonzept geändert, erläutert Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne): Ab 22. Februar müssen bei einem positiven Corona-Test die Mitschüler nur noch eine Woche lang täglich getestet werden, anstatt wie bislang 14 Tage. Es bleibe aber bei drei verpflichtenden Corona-Tests in der Woche bei ungeimpften Schülern. Das Testangebot einmal wöchentlich für geimpfte oder genesene Schüler bleibe bestehen, sagt Klose.

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Freizeit- und Kultureinrichtungen

Ab 4. März gilt für die meisten Innenbereiche die 3G-Regel. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und auch Personen mit tagesaktuellem Corona-Test möglich. Die 3G-Regel betrifft ausschließlich die Innenbereiche – im Freien gibt es weiterhin keine Beschränkungen. Das gilt beispielsweise im Sportbereich – für Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder. Und auch in Innenräumen von Zoos, botanischen Gärten sowie Freizeitparks. Außerdem für Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten; Spielbanken und Spielhallen. Aber auch für alle körpernahen Dienstleistungen, wie Tattoo-, Massage- oder Waxing-Studios. Die Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben aber bestehen.

Hier sehen Sie die Aufzeichnung der Pressekonferenz:

Veranstaltungen

Mit dem zweiten Öffnungsschritt am 4. März werden auch die Corona-Regeln für Veranstaltungen gelockert. Bis 500 Besucher gibt es keine Auslastungsbeschränkungen mehr, hier können die Plätze zu 100 Prozent gefüllt werden. „Das soll vor allem kleinen Betrieben, wie Kinos oder Theater helfen“, erläutert Regierungschef Bouffier. Hier gilt aber bei mehr als zehn Teilnehmern sowohl drinnen als auch draußen die 3G-Zugangsbeschränkung. Für größere Veranstaltungen unter freiem Himmel gilt: Ab dem 500. Platz dürfen maximal 75 Prozent der Besucherkapazitäten ausgelastet werden, maximal 25.000 Teilnehmer. Hier gilt dann die 2Gplus-Zutrittsbeschränkung. Für Innenräume gilt: Ab dem 500. Platz maximal 60 Prozent Auslastung, maximal 6000 Teilnehmer und ebenfalls die 2Gplus-Regel.

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Gastronomie, Hotels und Diskotheken

„Tanzlustbarkeiten“, wie Bouffier Diskotheken und Bars nennt, wo eben getanzt werden kann, können ihre Innenräume ab 4. März unter der Prämisse der 2Gplus-Zugangsbeschränkung wieder öffnen. „Ich freue mich sehr“, betont er. Auch für die Gastronomie sowie Hotels und anderen Übernachtungsbetrieben ist ab 4. März ein 3G-Nachweis ausreichend der Zugang damit auch wieder für ungeimpfte Menschen möglich. In den Gastronomiebetrieben gilt die 3G-Regel dann auch im Außenbereich.

Kontaktbeschränkungen

Die derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im öffentlichen Raum entfallen ab 22. März. Bislang waren Treffen mit höchstens zehn Personen erlaubt. Die Kontaktbeschränkungen für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene bleiben zunächst bestehen: Ein Haushalt darf sich mit maximal einem anderen Haushalt treffen. Bouffier betont: „Ein Mindestmaß an Schutzvorkehrungen muss aufrechterhalten bleiben.“ Gesundheitsminister Klose sagt: “Die aktuelle Pandemielage erlaubt uns, Freiheit wieder stärker in den Vordergrund zu rücken. Wir müssen aber darauf achten, dass uns im Herbst nicht wieder ein Jojo-Effekt droht. Es geht um den Schutz der Schwächsten.”