Deubel kann auf offenen Vollzug ab Januar hoffen

Der ehemalige Finanzminister Ingolf Deubel verliert durch das rechtskräftige Urteil seine Rechte als Ruhestandsbeamter. Mitte November 2020 trat er seine Haftstrafe an. Foto: dpa
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Der verurteilte Ex-Finanzminister sitzt seit Mitte November in der JVA Rohrbach ein. Bald hat er die Chance, tagsüber das Gefängnis zu verlassen.

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KOBLENZ. Der wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage verurteilte rheinland-pfälzische Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) hat seine Haftstrafe angetreten. Der Beginn sei Mitte November gewesen, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mit.

Haftstrafe bedeutet auch Verlust der Beamtenpension

Nach Angaben von Deubels Anwalt, Rüdiger Weidhaas, ist der Ex-Politiker in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach bei Wöllstein (Kreis Alzey-Worms) untergebracht. Dort hat er nicht etwa eine Sonderbehandlung zu erwarten oder gar den Status eines Prominenten inne. In der JVA Rohrbach werde der Ex-Finanzminister behandelt wie jeder andere Gefangene auch, durchlaufe dieselben Prozesse. Und darum wahrt Anstaltsleiterin Annabel Franzen für Deubel – wie für jeden anderen Gefangenen – die Persönlichkeitsrechte, gibt sonst keine weiteren Informationen an die Öffentlichkeit. Auch, wenn sich seit Deubels Haftantritt die Medienanfragen häufen: „Das ist tatsächlich nur für Außenstehende spannend, für uns ist das ein ganz normaler Fall“.

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„Normaler Fall“ heißt auch: Deubel kann darauf hoffen, schon bald im offenen Vollzug seine Strafe zu verbüßen, also zumindest tagsüber die JVA verlassen zu können. Wie ein Sprecher des Justizministeriums in Mainz auf Anfrage mitteilte, muss die Anstaltsleitung für jeden Häftling innerhalb von zwei Monaten nach Haftantritt einen „Vollzugs- und Eingliederungsplan“ erstellen. Droht keine Gefahr, dass der Häftling neuerliche Straftaten begeht oder flüchtet – und bei Deubel erscheint beides eher unwahrscheinlich –, dann kann die JVA den offenen Vollzug anordnen. Ein Erlass der Reststrafe wäre in seinem Falle allerdings frühestens im Mai 2022, möglich. Darüber entscheidet die Strafvollzugskammer des zuständigen Landgerichts.

Deubel könnte durch die Verurteilung nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz seine Beamtenpension verlieren. Dieser Rechtsstreit könnte sich allerdings noch lange hinziehen, denn das Verwaltungsgericht hat bisher nur im Eilverfahren die Pension aberkannt. Dagegen hat Deubel Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz eingelegt, das in letzter Instanz entscheidet. Unabhängig davon wird anschließend in einem Hauptsacheverfahren verhandelt.

In unserer 360-Grad-Reportage "Hinter Gittern" stellen wir Ihnen den Alltag in der JVA Rorbach vor: https://stories.vrm.de/360grad/in-360-grad-hinter-gittern/ Foto: VRM
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2009 war in der Eifel die internationale Privatfinanzierung des zu großen Ausbaus des Nürburgrings spektakulär gescheitert. Dieser kostete rund 330 Millionen Euro. Als sich kein Investor fand, musste das Land Rheinland-Pfalz einspringen und Deubel zurücktreten.

BGH hob Urteil teilweise auf

Das Landgericht Koblenz hatte den Ex-Politiker in einem ersten Prozess zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. 2015 hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil teilweise auf: Das Landgericht habe in zehn Fällen nicht rechtsfehlerfrei die Gefährdung von Landesvermögen begründet. Ein neuer Prozess endete Anfang dieses Jahres mit dem etwas milderen Urteil. Im September scheiterte Deubel mit seinem Revisionsantrag vor dem BGH.

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Die CDU-Opposition kritisiert im laufenden Wahlkampf immer wieder, dass Deubel nicht die alleinige Schuld am Ring-Desaster treffe, sondern die gesamte Landesregierung unter Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).