Rheinland-Pfalz lockert die Maskenpflicht in Restaurants

Eine Statue in Mainz mit einer Gesichtsmaske. Foto: Sascha Kopp
© Sascha Kopp

Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei kündigt für die Corona-bedingte Maskenpflicht in Restaurants weitere Lockerungen an. Diese gelten vor allem für den Außenbereich.

Anzeige

MAINZ. Durften Gäste von Restaurants bislang erst direkt am Tisch die Mund-Nase-Maske ablegen, so darf ab Mittwoch in den Außenbereichen von Restaurants die Maske gänzlich in der Tasche bleiben. Diese Anpassung des Hygienekonzeptes kündigte die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz an.

Die Maskenpflicht bleibt aber bestehen, wenn Gäste an der Theke stehen, um beispielsweise bestelltes Essen zum Mitnehmen abzuholen oder ein Getränk entgegenzunehmen. Unverändert müssen die Gäste auch in den Räumen von Restaurants und Hotels die Maske tragen, wenn sie kommen und gehen und dürfen diese erst am Tisch ablegen. Auch beim Gang zur Toilette bleibt die Maskenpflicht wie bisher bestehen.

Für das Personal, das Kontakt zu den Gästen hat, gilt weiter die Maskenpflicht, und zwar unabhängig, ob die Gäste in den Räumlichkeiten oder im Außenbereich bedient werden.

Von red