Künftig soll bei jedem positiven Covid-19-Test eine ganze Abteilung oder notfalls das ganze Alten- oder Pflegeheim mehrfach getestet werden. Ab Donnerstag dürfen zugleich...
MAINZ. Mehr Besuche, aber auch mehr Tests – so sieht der „Corona-Spagat“ zwischen Infektionsschutz und Freiheit aus, von dem Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) immer wieder spricht. Am Mittwoch hatte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin von beiderlei Medizin reichlich im Gepäck. Konkret: Das am 17. April verhängte totale Betretungsverbot für Alten-, Pflege- und Behindertenheime ist ab Donnerstag aufgehoben. Jeweils ein Besucher pro Bewohner darf dann wieder täglich für eine Stunde kommen.
Künftig sollen zudem in jeder Heim-Abteilung oder jedem Gebäude mit einem Corona-Fall alle Bewohner und Mitarbeiter jeweils viermal innerhalb von 14 Tagen auf Covid-19 getestet werden. Bei offenen Einrichtungen würde notfalls das ganze Heim getestet, kündigte Bätzing-Lichtenthäler an: „Wir weiten damit unsere Testungen deutlich aus.“ Dies sei dank höherer Kapazitäten möglich. Alle Umfeldpersonen würden sofort nach dem Infektionsbefund, am dritten, siebten und 14. Tag getestet, denn: „Ein einmaliger Test suggeriert eine Sicherheit, die nicht vorhanden ist.“
Das könnte viel Arbeit für die Tester bedeuten: In 166 der rund 500 Pflegeheime sind bisher positive Covid-19-Tests verzeichnet worden. 112 dieser Fälle sind derzeit noch im Verlauf. Von den rund 40.000 Bewohnern wurden 129 positiv getestet, von den rund 37.000 Mitarbeitern 80.
Erst anmelden, dann registrieren und desinfizieren
Die Rückkehr zur „1 zu 1 zu 1“-Besuchsregelung hatte Bätzing-Lichtenthäler schon am Vortag angedeutet. Besucher müssen sich vorher anmelden, beim Betreten der Einrichtung registrieren und einen selbst mitgebrachten Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Einrichtungen müssen Desinfektionsmittel bereithalten. Bätzing-Lichtenthäler sagte, das Infektionsgeschehen lasse diese Erleichterung zu, zudem seien die Häuser jetzt mit passenden Hygienekonzepten ausgestattet. Die Regelung gilt zunächst für 14 Tage und ist verbindlich. Regionale Verschärfungen sind nur mit Zustimmung des Ministeriums möglich. Besuche dürfen nicht nur Angehörige, sondern auch „nahestehende Personen“ abstatten. Sie sollen möglichst in separaten Räumen stattfinden, aber auch „Ausflüge“ ohne Entfernungslimit sind möglich.
Ausgenommen von den Beschränkungen bleiben Seelsorger, Rechtsanwälte und Notare sowie medizinische Kräfte wie Physiotherapeuten oder Fußpfleger. „Bei schwerstkranken oder sterbenden Bewohnern lassen wir eine Verabschiedung von den Angehörigen zu“, betonte Bätzing-Lichtenthäler. Einen Ansturm auf Heime erwartet die Ministerin in den nächsten Tagen ebensowenig wie Kritik an der schnellen Lockerung: Wer erst kürzlich das Betretungsverbot als Eingriff in Grundrechte kritisiert habe, der könne jetzt nicht vor einer Überforderung der Heime durch diese Lockerung warnen: „Das passt nicht.“
Isolierbereiche werden abgeschafft
Covid-19-Testreihen und Quarantäne müssen Bewohner absolvieren, die von einem Krankenhausaufenthalt ins Heim zurückkehren, sofern dieser länger als 24 Stunden gedauert hat. Sollten sie nach dem siebten Tag negativ sein, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Abgeschafft wurden die Isolierbereiche aus der alten Verordnung sowie externe „Dependancen“. Sie seien nicht mehr notwendig, so die Ministerin. Bei Neuaufnahmen kann ein Alten- oder Pflegeheim auf Quarantäne und Testung bestehen, sofern keine Eilbedürftigkeit besteht.
Eine Extra-Verordnung gibt es für Behinderte ohne Vorerkrankungen, die mithin nicht als „vulnerabel“ gelten: Sie dürfen ihre Arbeitsstellen ungehindert aufsuchen, zum Beispiel in den Werkstätten.
Von Ulrich Gerecke