Ab dem Wochenende müssen sich Infizierte nicht mehr absondern – nach Hessen und drei weiteren Bundesländern kippt auch Rheinland-Pfalz die Regel.
Mainz. Auch Rheinland-Pfalz beendet die Isolationspflicht bei einer Coronavirus-Infektion. Das hat der Ministerrat des Landes am Dienstag beschlossen. Von Samstagmorgen 0 Uhr an müssen sich Infizierte nun nicht mehr mindestens fünf Tage absondern. In den vergangenen Tagen und Wochen hatten bereits die rheinland-pfälzischen Nachbarländer Hessen und Baden-Württemberg sowie Bayern und Schleswig-Holstein das Aus für die Pflicht verkündet. Hessen kündigte am Dienstag an, dass die Pflicht dort von diesem Mittwoch an nicht mehr gilt.
Anstelle der Isolationspflicht tritt eine durchgehende Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Wer mittels Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Somit ist es auch positiv getesteten Personen möglich, spazieren zu gehen, einzukaufen oder anderen Aktivitäten nachzugehen, sollte es der Gesundheitszustand zulassen. Ein Besuch im Fitnessstudio oder in der Gastronomie ist demnach faktisch trotzdem nicht möglich. Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, sind von der Maskenpflicht befreit.
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für positiv getestete Personen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot. In diesen Einrichtungen soll es aber weiterhin möglich sein, dass Beschäftigte und Arbeitgeber eine der Arbeitsquarantäne entsprechende Regelung treffen.
Rheinland-Pfalz zieht bei Isolationspflicht nach
Der Schritt kommt nicht überraschend: Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hatte mehrmals signalisiert, dass das Land angesichts der aktuellen Coronalage eine Überprüfung der Pflicht begrüßt. Zugleich hatte er ein einheitliches Vorgehen der Ländern gefordert, auch um einen Flickenteppich an Maßnahmen zu verhindern. Gerade Pendler stehen sonst womöglich vor dem Problem, dass an ihrem Wohnort und ihrer Arbeitsstelle unterschiedliche Isolationsregeln gelten. Die vier Bundesländer haben dennoch das Aus beschlossen, Rheinland-Pfalz zieht nun nach. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass in den nächsten Wochen weitere Länder dem folgen werden.
Die Isolationspflicht aufzuheben, ist ein wichtiger Schritt zurück zur Normalität.
„Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist derzeit vertretbar. Wir haben gesehen, dass die Herbstwelle ohne tiefgreifende Maßnahmen abgeebbt ist. Die Menschen haben Verantwortung übernommen. Darüber hinaus profitieren wir von einem breiten und sehr guten Impfschutz. Auch in unseren europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen sind, machen die Zahlen Mut“, sagte der Minister. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz begrüßt die Entscheidung ebenfalls als „wichtigen Schritt zurück zur Normalität“, so deren Präsident Günther Matheis. Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht für Infizierte seien aber natürlich richtig. „Und wer Symptome hat und krank ist, gehört zum Arzt und nach Hause – wie bei jeder anderen Erkrankung auch.“
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt bislang den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Eine Freitestung danach ist nicht notwendig - dringend empfohlen wird aber, die Selbstisolation erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit und einem negativen Test zu beenden.
Lauterbach und Patientenschützer wollen Isolationspflicht beibehalten
Die Abschaffung der Isolationspflicht ist unter Experten und Politikern umstritten, in den vergangenen Tagen hatten unter anderem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Deutsche Stiftung Patientenschutz das Aus scharf kritisiert. „Die Abschaffung dieser klaren Regel von einer Minderheit der Länder ist brandgefährlich für Leib und Leben der verletzlichen Menschen“, sagte deren Vorstand Eugen Brysch. Lauterbach hatte die Entscheidung ebenfalls unverantwortlich genannt, die vulnerablen Gruppen würden dabei außer Acht gelassen.
Hessen: Isolationspflicht nicht mehr verhältnismäßig
Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen hatten die Abschaffung der Isolationspflicht mit der vergleichsweise hohen Impfquote und Basisimmunität in der Bevölkerung sowie den zurückgehenden Infektionszahlen und vergleichsweise geringen Krankheitslast begründet. Die Einschränkungen seien deshalb nicht mehr verhältnismäßig. Die Landes- und Bundesärzteschaft wie auch Expertinnen und Experten aus Virologie, Epidemiologie, den Kliniken und Gesundheitsämtern in Hessen teilten die Begründung für das Aus, hatte Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) vergangene Woche gesagt.
Zudem berufen sich die Bundesländer auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit dem Sommer keine Isolationspflicht mehr gibt, stattdessen gelten dort Schutzmaßnahmen, die die Absonderung ersetzen - etwa eine begrenzte Maskenpflicht. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt.