Die seit Dienstag geltenden Corona-Regeln in Rheinland Pfalz sorgen immer wieder für Verwirrungen. Welche Vorgaben gelten nun genau im öffentlichen und im privaten Raum?
MAINZ. Verwirrung um die neuen Kontaktbeschränkungen in Rheinland-Pfalz. Es herrscht Unklarheit über die Frage, welche Einschränkungen denn nun seit Dienstag im öffentlichen sowie im privaten Raum gelten. Grund für die Verwirrung sind scheinbar widersprüchliche Aussagen auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz zu dieser Frage sein.
Seit Dienstag greifen landesweit neue Kontaktbeschränkungen. Laut der offiziellen Übersichtsseite des Landes zu den aktuellen Corona-Regeln gelten diese Beschränkungen für Ungeimpfte, aber auch für Geimpfte und Genesene bei „privaten Zusammenkünften“, wie dort geschrieben steht. So weit, so gut. Doch geht man auf derselben Seite in die detaillierte Regelübersicht, findet sich unter dem Reiter „Kontaktbeschränkungen“ folgende Präzisierung: „Es bestehen keine Einschränkungen für Zusammenkünfte im privaten Raum“.
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Stattdessen ist dort zu lesen, dass die seit dem 28. Dezember gültigen Kontaktvorgaben für Ungeimpfte, Geimpfte und Genesene sich lediglich auf den öffentlichen Raum beziehen. Auch in der aktuellen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, in seiner überarbeiteten Fassung vom 22. Dezember, findet sich keine Regelung zu Treffen im privaten Raum, sondern lediglich in den Paragrafen 2a und 2b Vorgaben bezüglich Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit. Ja, was gilt denn nun?
Gesundheitsamt mahnt zur Vorsicht
Eine Antwort liefert das Gesundheitsministerium selbst. Von dort heißt es auf Anfrage dieser Zeitung: „Die bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen gelten in Rheinland-Pfalz bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen Raum. Für Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung appelliert die Landesregierung diese dringend zu befolgen.“
Deshalb hier noch einmal die aktuellen Regeln im Detail: Ungeimpfte Menschen dürfen sich seit Dienstag im öffentlichen Raum nur noch alleine, mit Personen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands treffen. Geimpfte, genesene und gleichgestellte Personen werden hierbei mitgezählt. Für Geimpfte und Genesene wiederum gilt im öffentlichen Raum, dass sie sich nur mit einer Gruppengröße von bis zu höchstens zehn Personen treffen dürfen, wenn alle Beteiligten geimpft oder genesen sind. In beiden Fällen werden Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht hinzugezählt.
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Verstöße gegen diese Vorgaben im öffentlichen Raum können mit einem Bußgeld geahndet werden. Für den privaten Raum appelliert das Gesundheitsministerium ausdrücklich an die Bürger in Rheinland-Pfalz, die Vorgaben des öffentlichen Raums auch im Privaten zu beherzigen.