
Einmal im Jahr werden die Betriebskosten abgerechnet. Mieter sollten einen Blick auf das Schreiben werfen. Denn oft verstecken sich in den Abrechnungen Fehler.
Einmal im Jahr werden die Betriebskosten abgerechnet. Mieter sollten einen Blick auf das Schreiben werfen. Denn oft verstecken sich in den Abrechnungen Fehler.
Nicht jeder Schaden in der Mietwohnung ist groß, nicht immer lohnt es, einen Handwerker zu rufen. Kleinere Reparaturen können Vermieter auch ihren Mietern auferlegen. Doch dafür gibt es klare Grenzen.
Mieter zahlen nicht nur ihre Miete, sondern kommen auch für laufende Nebenkosten auf. Doch bei der Abrechnung dieser Betriebskosten läuft nicht immer alles glatt. Worauf kommt es an?
Für die Betriebskostenabrechnung gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Zustellfrist zum Jahresende. Kommt die Abrechnung erst später, kann das Mieterinnen und Mietern zugute kommen.
Gehört das Fällen eines morschen Baumes zur Gartenpflege oder kommt der Vermieter damit seiner Verkehrssicherungspflicht nach? Diese Frage ist entscheidend, wenn es um die Kostenbeteiligung der Mieter geht. Der BGH schaffte dazu mehr Klarheit.
Schäden nach dem Auszug werden oft mit der Mietkaution verrechnet. Das ist nicht immer rechtens. In Eigentümergemeinschaften etwa, spielt es für Schadenersatzansprüche eine Rolle, was beschädigt ist.
Mieter und Vermieter sind sich nicht immer einig. Kommt es zu einem Streit, sollten beide Seiten bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Schimpfwörter zum Beispiel können als Beleidigung ausgelegt werden.