Beerbaum unter Druck - Reitverband: War kein "Touchieren"

Der Springreiter Ludger Beerbaum auf Casello.  Foto: dpa

Verdächtige TV-Bilder von seinem Reiterhof könnten Ludger Beerbaum noch zu schaffen machen. Touchieren erlaubt, Barren verboten! Der Verband untersucht den Fall weiter.

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WARENDORF/BERLIN. Die Affäre um angeblich unerlaubtes Barren von Springpferden auf dem Hof von Ludger Beerbaum spitzt sich zu und könnte den viermaligen Olympiasieger weiter unter Druck setzen. Wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) am Dienstag mitteilte, hat der TV-Sender RTL ihr nun einen mehrminütigen Zusammenschnitt verschiedener Videosequenzen zur Verfügung gestellt. „In einer ersten Bewertung der Szenen kommen wir zu dem Ergebnis, dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen. Zum Beispiel ist eine Ausholbewegung zu sehen, bevor die Touchierstange die Pferdebeine berührt“, sagte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach in dem Statement.

Ludger Beerbaum nach RTL-Beitrag unter Tierquäler-Verdacht

RTL hatte dem Weltklasse-Springreiter vor einer Woche in einem Beitrag bei "RTL Extra" Tierquälerei vorgeworfen. Der 58-Jährige soll mutmaßlich die unerlaubte Trainingsmethode des Barrens bei seinen Springpferden angewandt haben. In einer Stellungnahme hatte sich Beerbaum vehement gegen die Anschuldigungen gewehrt. „Der Beitrag von 'RTL extra' ist in vielen Punkten nachweislich falsch, verleumderisch und ehrverletzend“, schrieb er am vorigen Mittwoch und kündigte juristische Schritte an.

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Bisher standen der FN nur wenige Sekunden verpixelter Szenen zur Verfügung. Die Reiterliche Vereinigung untersucht nach eigenen Angaben anhand der ausführlichen Bilder nun, ob ordnungswidrige Handlungen vorliegen und wer die handelnden Personen sind. Für Ordnungsverfahren ist die Disziplinarkommission der FN zuständig. Ordnungsmaßnahmen können zum Beispiel eine Geldstrafe oder eine Sperre - der Ausschluss von der Teilnahme an Turnieren - sein.

Unabhängig vom Ordnungsverfahren sind staatliche Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder Veterinärbehörden wegen einer möglichen Verletzung des Tierschutzgesetzes möglich. Die FN hat die Staatsanwaltschaft bereits in der vergangenen Woche auf den Fernsehbeitrag hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft Münster hält Ermittlungen im Fall Beerbaum nicht für ausgeschlossen.

„Wir haben ein Auge drauf“, erklärte ein Sprecher am vorigen Donnerstag. Am gleichen Tag hatte die Tierrechtsorganisation Peta angekündigt, Strafanzeige wegen quälerischer Tiermisshandlung gegen Beerbaum und eine weitere, derzeit noch unbekannte Person, zu erstatten.

Beebraum wehrt sich gegen Vorwürfe

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RTL hatte in der Sendung vom 11. Januar heimlich von einer Informantin aufgenommene Videos gezeigt. Eine Journalistin hatte sich zudem zur Recherche für einige Zeit als angebliche Praktikantin auf der Anlage einstellen lassen.

„Die im Beitrag gezeigten Szenen auf dem Reitplatz haben mit Barren nichts zu tun. Es handelt sich dabei um erlaubtes Touchieren, das von einem erfahrenen, routinierten Pferdefachmann durchgeführt wurde“, beteuerte Beerbaum und betonte, „dass diese erlaubte Trainingsmethode bei uns nur sehr selten angewendet wird und nicht Bestandteil der täglichen Arbeit ist“.

Von dpa